Praktizierende Muslim*innen stellen mit ihrer gelebten Religiösität keinen Widerspruch zum Grundgesetz dar. Dies soll dadurch nochmal verdeutlicht werden. Fast alle Muslim*innen in Deutschland stehen hinter dem Grundgesetz und den dort enthaltenen Werten, ob sie ein Kopftuch tragen oder nicht, ob sie sich an religiöse Vorschriften halten oder den Glauben eher leger leben.
Antrag zu Formalia: | Islamismus und Extremismus konsequent bekämpfen |
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Antragsteller*in: | Dislo Benjamin Harter (KV Ortenau) |
Status: | Erledigt (Zugehöriger Antrag zurückgezogen) |
Eingereicht: | 21.11.2020, 16:52 |
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