Die Begründung für den Änderungsantrag liefert der Antrag selbst. Die Grauen Wölfe ermordeten hunderte Andersdenke, darunter ethnische Minderheiten wie Kurd*innen und Armenier*innen, religiöse Minderheiten wie Alevit*innen und politisch Linke. Ihre Ideologie ist von Rassenwahn und Nationalismus geprägt, die Grauen Wölfe streben ein homogenes pantürkisches bzw. turanistisches Großreich in Zentralasien an.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beziffert die Zahl der türkischen Rechtsextremisten in Deutschland auf rund 11.000 Personen. Die Bundeszentrale für politische Bildung spricht sogar von schätzungsweise mehr als 18.000 Mitgliedern und stuft sie daher als stärkste und größte rechtsextreme Organisation hierzulande ein und schreibt weiter, dass die Grauen Wölfe sich gegen das im Grundgesetz formulierte Prinzip der Menschenwürde richten. Sie richten sich auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung und gehören gemäß Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes verboten.
Wenn wir Rechtsextremismus gleich welcher Couleur wirksam entgegentreten wollen, sollten wir alle uns zur Verfügung stehende Instrumente nutzen und die faschistische Bewegung der Grauen Wölfe verbieten - indem wir z.B. gemäß §3 Vereinsgesetz ein Verbot verfügen und gemäß §9 Vereinsgesetz die Verwendung ihrer Kennzeichen (bspw. Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen wie den „Wolfsgruß“) verbieten.
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