Die Digitalisierung eröffnet große Chancen und neue Möglichkeiten. Zugleich stellt sie uns jedoch bei der Weiterentwicklung unserer Sozialsysteme und unserer Arbeitswelt vor gewaltige Herausforderungen. Zukünftig werden sich die Erwerbsbiographien in unserer Gesellschaft deutlich ändern, vielfältiger und lückenhafter werden. Durch die digitale Transformation werden heute schon besonders vulnerable Gruppen (Geringverdienende, Menschen mit geringen Bildungsabschlüssen, Migrant*innen, etc.) mit längeren Phasen der Erwerbslosigkeit, der Notwendigkeit zur Weiterbildung und auch einem bedeutend höheren Armutsrisiko konfrontiert. Um dieser immensen Herausforderung zu begegnen, müssen wir unsere Sozialsysteme weiterentwickeln. Ein beteutender Baustein, der zusätzlich zur Vermeidung von Armut auch gesellschaftliche Teilhabe sichert und ein grundlegend anderes Verhältnis zwischen Bürger*innen und Rechtsstaat möglich macht, kann dabei das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) sein.
Gerade erst im Grundsatzprogramm der Bundespartei beschlossen und auch im Landesverband Baden-Württemberg keine Unbekannte, bleibt das BGE ein umstrittenes Unterfangen. Berechtigten Kritikpunkten wie der Frage der Weitergewährung bedarfsabhängiger Leistungen können wir am besten begegnen, indem wir das BGE zunächst in kleinerem kommunalen Rahmen (z.B. in einer Stadt oder einem Landkreis) mit einer repräsentativ ausgewählten, begrenzten Anzahl von Bürger*innen sowie einer kritischen und ergebnisoffenen wissenschaftlichen Begleitung ausprobieren. Mit den gewonnenen Daten lässt sich das Konzept weiterentwickeln und mit notwendigen Ergänzungen zu einem späteren Zeitpunkt dann auch auf höherer Ebene durchsetzen.
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Lioba Burck: