Das SZS hat schon mit einigen Hochschulen Kooperationsverträge, um auch für deren Studierende Materialien barrierefrei zu gestalten. Dafür müssen die Hochschulen aber aktuell zahlen. So wird es zu einem finanziellen Nachteil, wenn eine Hochschule Studierende mit Behinderungen annimmt. Daher ist es erforderlich, das zum einen für alle Hochschulen zu regeln, aber auch eine Finanzierungsform zu finden, die die Aufwendungen gerecht verteilt und nicht die mehr belastet, die mehr tun um inklusiv zu sein.
Kapitel: | Gemeinsam für eine gute Zukunft in unserem Land forschen |
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Antragsteller*in: | LAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 16.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.11.2020, 10:49 |
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