Im Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften bzw. der Strategie einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2040 spielt der Energieverbrauch - gerade auch an den Hochschulen bzw. Forschungseinrichten - eine zentrale Rolle. So haben bspw. im Jahr 2015 noch alle Universitäten (inklusive Universitätsklinika) etwa doppelt so viel Strom verbraucht wie alle anderen Landeseinrichtungen zusammen (vgl. https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Publikationen/Energiebericht_2017.pdf), am Gesamtenergieverbrauch der Landesgebäude trägt das Hochschulsystem einen Anteil von etwa 60% (https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/pdf/Hochschulfinanzierung/Hochschulfinanzierungsvereinbarung_II__2020-04-01.pdf).
2014 konnte bereits die vollständige Umstellung für nicht-universitäre Landesgbäude auf Ökostrom erfolgen (siehe https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Publikationen/200219_zusammenfass_klimaschutzkonzept.pdf) für die Landesgebäude im Hochschulbereich ist dies mit Nachdruck auch zu erreichen. Der neue Hochschulfinanzierungsvertrag bietet hierfür bereits entsprechende Anreize aber auch die Verpflichtung.
Kapitel: | Gemeinsam für eine gute Zukunft in unserem Land forschen |
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Antragsteller*in: | Alexander Link (KV Heidelberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.11.2020, 12:18 |
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