Solange sie dazu nicht verpflichtet sind, werden die privaten Versicherungsträger wie bisher durch Einbehaltung von Altersrückstellungen die Versicherten daran hindern, zu wechseln, und ihre Rücklagen gehen der Solidargemeinschaft verloren. Damit wäre das Prinzip der Bürgerversicherung für mindestens eine weitere Generation ausgehebelt und für Deutschland, das das letzte Land in Europa ist, das ein duales System weiterführt, rückt eine gerechtere Gesundheitsversorgung in weite Ferne. Wenn der zahlungskräftigere Teil der Bevölkerung sein Geld bei den privaten Versicherungsunternehmen lassen muss, fehlt es bei der Finanzierung aller unserer Forderungen.
Kapitel: | Gesundheit, Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | Peter Petersen (KV Tübingen) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 15.11.2020, 03:24 |
Kommentare
Christian Zander:
Im Alter, also dann, wenn die Kosten steigen, wollen sie dann zurück in die für sie zu diesem Zeitpunkt günstiger werdende gesetzliche Versicherung.
Wenn Du schreibst, die Altersrücklagen sollen nicht verloren gehen, bedeutet dies dann, dass die private Versicherung die Altersrücklage an die gesetzliche Versicherung auszahlt? So werden dann quasi Beitzräge aus der Vergangenheit nachgeholt?
Unter welchen Umständen soll dieser Wechsel möglich sein. Wird der privaten Versicherung so die Möglichkeit eröffnet, teuere Versicherte loszuwerden?
Peter Petersen:
Peter Petersen:
Die größte Ungerechtigkeit des dualen Systems ist deshalb die Tatsache, dass die Besserverdienenden sich überhaupt aus der Solidargemeinschaft zurückziehen können und die Risiken nur noch mit Ihresgleichen teilen müssen, während die Bezieher mittlerer und kleinerer Einkommen die restlichen 90% der Bevölkerung absichern, die ein höheres Krankheitsrisiko haben. Dieses Problem bliebe unverändert, auch wenn innerhalb der Privatkassen nach dem Solidarprinzip gehandelt würde.
Alle ihre Kunden müssen deshalb für die Basisversorgung samt Altersrücklagen in die Bürgerversicherung übernommen werden, deren Beiträge nur vom Einkommen abhängen. Für Komfortleistungen im Krankenhaus oder alternative Behandlungsverfahren, die keinen gesicherten Beitrag zum Behandlungserfolg leisten, können sich ihre Mitglieder selbstverständlich weiter zusatzversichern.
Andreas Marg:
Werner Wenning:
Peter Petersen: