Krankenhäuser sollen nicht um die profitabelsten Behandlungsmöglichkeiten konkurrieren sondern der Daseinsvorsorge dienen.
Kapitel: | Gesundheit, Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen |
---|---|
Antragsteller*in: | Peter Petersen (KV Tübingen) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 15.11.2020, 03:47 |
Kommentare
Peter Petersen:
Peter Petersen:
Den Beschäftigten in den Krankenhäusern war spätestens mit Einführung der Fallkostenpauschalen klar, daß sie in keiner Einrichtung der Daseinsvorsorge mehr arbeiten, sondern nach betriebswirtschaftlichen Kriterien optimierte Behandlungskonzepte umsetzen, die nicht die bestmögliche Versorgung des Patienten zum Ziel haben, sondern in möglichst kurzer Zeit möglichst hohen Profit erwirtschaften sollen.
Auch im Bereich der Transplantation, wo inzwischen mehr Menschen zu Organspenden bereit sind als von den Kliniken durchgeführt werden können, wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation auf den Intensivstationen mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Interessen der Krankenhausträger nicht in das Landeskrankenhausgesetz aufgenommen und die Zusammenarbeit mit ihren Befürwortern vom Sozialministerium beendet.