Kapitel: | Ein humaner Rechtsstaat ist der Garant für Freiheit und Demokratie |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG Demokratie, Recht und Innere Sicherheit (dort beschlossen am: 18.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.11.2020, 15:46 |
K13-338: Ein humaner Rechtsstaat ist der Garant für Freiheit und Demokratie
Antragstext
Von Zeile 337 bis 340:
Ludwigsburg wollen wir nach Abschluss der Strafverfolgungsaufgaben am bestehenden Standort weiterentwickeln. Sie soll zu einem Zentrum für Dokumentation, Forschung, Information, ErinnerungskulturErinnerung und Begegnung werden. Dazu wollen wir bereits jetzt den Grundstein legen. Ihr Ziel soll es sein, Rechtsstaatlichkeit und, Demokratie und Menschenrechte zu fördern.
Kapitel 13: Inneres, Recht und Verfassung
Ein humaner Rechtsstaat ist der Garant für Freiheit und Demokratie
Ein Leben in einer freien und offenen Gesellschaft – das zu garantieren ist für
uns Grüne elementare Aufgabe des Rechtstaates. Wir wollen einen selbstbewussten
Staat, der sein Handeln erklärt, begründet und überprüfbar macht. Der das
Vertrauen in staatliche Institutionen stärkt, indem er Kontrollinstrumente
bereitstellt und die Entscheidungen der Justiz nachvollziehbar macht. Menschen,
die Unrecht begangen haben, führt der Rechtsstaat wieder in die Mitte der
Gesellschaft zurück. Seine Sicherheitspolitik ist vorausschauend und basiert auf
Erkenntnissen, die wissenschaftlich belegt sind.
Das Fundament unseres Gemeinweisens sind Bürger*innen, die sich einmischen!
Grundlage dafür ist: Alle haben umfassende Möglichkeiten, direkt an
Entscheidungsprozessen und Veränderungen mitzuwirken. Damit wir gut
zusammenleben können, ist Vertrauen unerlässlich. Die Bürger*innen müssen von
der Integrität demokratischer Institutionen überzeugt sein und sich alle
gleichermaßen gesehen und gehört fühlen. Dann ist unsere Gesellschaft stabil und
für Herausforderungen gut gerüstet.
Wir Grüne stehen für eine Politik des Gehörtwerdens und der Transparenz. Diese
Politik haben wir als grün-geführte Landesregierung erfolgreich mit Leben
gefüllt: Mit dem Amt der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung
haben wir eine in Deutschland einmalige Stelle geschaffen. Baden-Württemberg ist
bundesweite Spitze in Sachen Bürgerbeteiligung und hat bei der direkten
Demokratie sehr stark aufgeholt.
Unsere Bürger*innen haben vielfältige Möglichkeiten, ihre Meinungen zu äußern.
Auf unserem Online-Beteiligungsportal können sie zu Gesetzesvorhaben Stellung
nehmen und ihre Interessen deutlich machen. Sie wollen bei Großprojekten
umfassend beteiligt werden – der Planungsleitfaden verpflichtet die
Landesverwaltung dazu. Wir haben die gesetzlichen Grundlagen für
Volksabstimmungen verbessert und die informelle Bürgerbeteiligung bei der
Planung von Infrastrukturprojekten eingeführt. Die Bürger*innen können nun in
den Städten und Gemeinden auch über die Bauleitplanung abstimmen – und damit
über das wichtigste Planungswerkzeug der städtebaulichen Entwicklung einer
Kommune. In zahlreichen Projekten haben wir Bürgerbeteiligungen umgesetzt – und
damit beispielsweise Konflikte bei der Planung des Nationalparks Schwarzwald
oder der neuen Justizvollzugsanstalt Rottweil gelöst. Wir fördern lokale
Projekte und bringen so die Bürgerbeteiligung zu konkreten Themen ins Land.
Politik des Gehörtwerdens: Beteiligungsmöglichkeiten weiter ausbauen
Wir werden unseren Weg der Politik des Gehörtwerdens beherzt weitergehen. Wir
wollen die Bürgerbeteiligung auf Landesebene und vor Ort in den Kommunen weiter
stärken und den Bürger*innen näherbringen. Dazu gehört auch die Einführung von
direktdemokratischen Elementen auf Landkreisebene. Wir wollen zukünftig bei
wichtigen Gesetzen und politischen Vorhaben Bürger*innenräte aus zufällig
ausgewählten Bürger*innen beteiligen. Um die Ideen, Anliegen und Sorgen der
Bürger*innen noch besser einbeziehen zu können, wollen wir zu Beginn der
kommenden Legislaturperiode ein landesweites Bürgerbeteiligungsverfahren ähnlich
der Grand Débat in Frankreich durchführen. Dabei wollen wir mit den Bürger*innen
über ihre Vision für Baden-Württemberg 2030 ins Gespräch kommen. Wir wollen
darüber diskutieren, wie wir gemeinsam die großen Herausforderungen der Zeit
gestalten – vom Klimawandel über die Digitalisierung bis hin zum
wirtschaftlichen Strukturwandel.
Den Gemeinden wollen wir es ermöglichen, sich eine Beteiligungssatzung zu geben.
Zudem sollen informelle Beteiligungsverfahren in die Gemeindeordnung aufgenommen
und der Einwohnerantrag vereinfacht werden. Wir wollen das
Volksabstimmungsgesetz weiterentwickeln und prüfen, wie wir Hürden von
Volksbegehren und Volksabstimmungen weiter senken können. Den Volksantrag wollen
wir so ausbauen, dass Beteiligungsprozesse aktiv eingefordert werden können.
Auch Internet-Formate der Beteiligung werden wir erweitern und ein Online-
Vorschlagswesen entwickeln, in dem Bürger*innen mit wenigen Klicks Vorschläge zu
Themen der Landespolitik einbringen können.
Unmittelbare Demokratie und kollektive Willensbildung drücken sich aber auch in
Formen des sozialen Protests aus. Das Versammlungsgesetz stammt noch aus den
1970er Jahren und ist auf Bundesebene verankert. Wir machen uns für ein modernes
und demokratieförderndes Landesversammlungsgesetz stark.
Für ein modernes Wahlrecht
Wir Grüne setzen uns für ein modernes Wahlrecht ein, das das ganze Land in den
Blick nimmt: Unsere ländlichen Wahlkreise ebenso wie unsere Städte, Frauen wie
Männer, Alte wie Junge, Alteingesessene wie Migrant*innen. Wir streiten deshalb
seit Jahren für eine Modernisierung des Landtagswahlrechts und wollen ein
personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste
einführen. 2019 haben wir 100 Jahre Frauen-Wahlrecht gefeiert. Jetzt ist der
richtige Zeitpunkt für die strukturelle Stärkung von Frauen, jungen Menschen und
Migrantinnen und Migranten, damit der Landtag zu einem echten Abbild unserer
Gesellschaft wird.
Junge Menschen sind die Zukunft unseres Landes. Was heute entschieden wird,
betrifft sie morgen! Darum wollen wir ihrer Stimme mehr Geltung verschaffen.
Jede*r dritte Jugendliche in Baden-Württemberg engagiert sich ehrenamtlich. Und
auch die weltweiten Klimastreiks belegen: Junge Menschen möchten sich einbringen
und ihre Zukunft aktiv mitgestalten. Bei den Kommunalwahlen haben wir das
Wahlalter bereits auf 16 Jahre gesenkt, damit sie mitentscheiden können. Nun
wollen wir das auch bei Landtagswahlen erreichen! Außerdem sollen sich 16- und
17-Jährige bei Kommunalwahlen selbst zur Wahl stellen können, also das passive
Wahlrecht erhalten. Die kommunale Ebene ist der richtige Ort, um Jugendlichen
noch mehr Mitspracherechte zu geben. Denn hier, vor Ort, leben sie und können
ihr Bewusstsein für die „große“ Politik trainieren. Das Mindestalter bei
Kandidat*innen für Bürgermeister*innenwahlen wollen wir auf 18 senken und die
Höchstaltersgrenzen abschaffen. Unsere Gesellschaft in Baden-Württemberg ist
vielfältig. Auch Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gehören zu uns
dazu. Wer hier lebt, soll auch mitentscheiden können. Deswegen möchten wir ihre
Möglichkeiten der politischen Teilhabe weiter ausbauen: Wir fordern das
Wahlrecht für EU-Bürger*innen bei Landtagswahlen und das Wahlrecht für
Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene! Auch das Wahlrecht von Wohnsitzlosen
wollen wir uneingeschränkt ermöglichen. Um die Einflussmöglichkeiten der
Bürger*innen zu stärken, werden wir die Direktwahl von Landrät*innen einführen
und ihre Amtszeit an die Kommunalwahlperiode koppeln.
Für Transparenz, Unabhängigkeit und Datenschutz
Bürger*innen haben Anspruch darauf, Zugang zu Informationen der öffentlichen
Verwaltung zu bekommen. Dafür haben wir als grün-geführte Landesregierung mit
dem Informationsfreiheitsgesetz gesorgt. Dieses Gesetz wollen wir zu einem
modernen Transparenzgesetz weiterentwickeln, etwa indem wir Auskunftsrechte
ausweiten. Die grünen Landtagsabgeordneten geben schon seit vielen Jahren
freiwillig an, welche mandatsbezogenen Nebeneinkünfte sie haben. Dazu wollen wir
zukünftig alle Abgeordneten verpflichten! Wir wollen ein Lobbyregister, das
transparent macht, welche Interessenvertreter*innen mit dem Landtag in Kontakt
sind. Jedes Gesetz wird zudem mit einem legislativen Fußabdruck versehen – also
einer Liste mit allen Lobbyist*innen, zu denen es im Zuge der Gesetzes-
Erarbeitung Kontakt gab. Zusätzlich wollen wir in Konfliktfällen eine mindestens
18-monatige Karenzzeit, bevor Mitglieder der Landesregierung in die
Privatwirtschaft wechseln dürfen. Auch Geschäftsführer*innen kommunaler
Unternehmen sollen ihre Einkünfte offenlegen müssen.
Bei uns gilt schon lange: „Datenschutz ist Bürger*innenrecht.“ Das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung ist ein elementares Gut in unserer Demokratie.
Deswegen haben wir den Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestärkt. Diesen
Weg gehen wir weiter. Unser Fokus liegt auf Datensparsamkeit und
Datensicherheit. Daten müssen an sicheren Orten gespeichert werden, die strengen
Datenschutz- und Zugriffsregelungen unterliegen.
In Freiheit und Sicherheit zusammenleben
Mit uns als grün-geführter Landesregierung ist Baden-Württemberg so sicher wie
nie zuvor! In den vergangenen Jahren ist die Zahl der klassischen
Kriminalitätsdelikte deutlich zurückgegangen – insbesondere die
Wohnungseinbrüche. Wir haben unsere Sicherheitsbehörden sowie Spezialeinheiten
für die Terrorismusabwehr gestärkt. Mit Städten, die besonders durch
Kriminalität belastet sind, haben wir erfolgreich Sicherheitspartnerschaften
abgeschlossen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die Kriminalität ist auf dem
niedrigsten Stand seit über 30 Jahren. Unser besonderer Dank und unser ganzer
Respekt gilt den Polizist*innen sowie den Mitarbeitenden der Feuerwehr und der
Rettungsdienste. Leider erfahren sie immer häufiger gewalttätige Übergriffe und
Respektlosigkeit. Dem stellen wir uns entschieden entgegen. Die grün-geführte
Landesregierung hat die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen, dass das Land
Schmerzensgeldansprüche von Beamt*innen übernimmt, die Opfer von Gewalttaten
wurden.
Sicherheit ist kein Selbstzweck, sondern Grundvoraussetzung für ein
freiheitliches Leben. Allerdings bringen gesetzgeberische Maßnahmen und
planvolles Regierungshandeln allein nicht mehr Sicherheit: Dafür braucht es
hochmotivierte und gut ausgebildete Polizist*innen.
Wir sind überzeugt: Ein starker und handlungsfähiger Rechtsstaat ist der
entscheidende Garant für ein Zusammenleben in Freiheit und Sicherheit. Es ist
ein gefährlicher Irrweg, auf Gefährdungen der inneren Sicherheit mit immer
weitergehenden Einschränkungen unserer Freiheits- und Bürger*innenrechte zu
reagieren. Wir stehen dafür, die bestehenden Gesetze konsequent anzuwenden. Wir
setzen auf Sicherheitsbehörden, die rechtsstaatlich handeln und gut ausgestattet
sind. Deshalb haben wir die Polizei mit der größten Einstellungsoffensive in der
Geschichte der Landespolizei gestärkt. Diesen Weg führen wir weiter. Gut
ausgestattet heißt auch: Die Polizei muss aus technischer Sicht auf Höhe der
Zeit sein. In der nächsten Legislaturperiode werden wir daher die
Digitalisierung der Polizei weiter voranbringen. Zudem wollen wir die
zweigeteilte Laufbahn einführen.
Um die Polizeireform zu evaluieren, haben wir die Mitarbeiter*innen der Polizei
befragt. Diese umfassende Basisbefragung war in dieser Form bislang einmalig und
hat gezeigt: Basisbeteiligung ist unsere grüne Kernkompetenz. Die Rückmeldungen
haben wir zum Anlass für Verbesserungen genommen. Im nächsten Schritt wollen wir
einen Sicherheitsplan 3 auflegen, um die polizeilichen Einsatzkräfte
entsprechend der Bevölkerungs- und Kriminalitätsschwerpunkte gerecht zu
verteilen.
Eine bürgernahe Polizei ist auch Spiegelbild unserer vielfältigen und diversen
Gesellschaft. Schon jetzt gehört Baden-Württemberg zu den Bundesländern, die im
Vergleich besonders viele Frauen im Polizeidienst haben. Wir haben viel dafür
getan, dass auch mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in den Polizeidienst
eintreten. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Wir setzen uns dafür ein, dass
sich die gesellschaftliche Vielfalt bis in die Führungspositionen widerspiegelt.
Zu einem sicheren Baden-Württemberg gehören auch die vielen Haupt- und
Ehrenamtlichen in den Feuerwehren, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen. Wir
werden sie weiterhin bei der Modernisierung und Beschaffung ihrer Ausstattung
sowie bei einer hochwertigen Aus- und Weiterbildung unterstützen. Wir werden das
freiwillige Engagement dieser Gruppe, aber auch vieler anderer Ehrenamtlicher
mit einer Ehrenamtskarte honorieren. Als amtliches Dankeschön bekommen die
Inhaber*innen einer solchen Karte Vergünstigungen, zum Beispiel beim Eintritt in
Schwimmbäder oder Museen.
Vertrauen in den Rechtsstaat stärken
Zu einem souveränen Staat gehört eine funktionierende Fehlerkultur: Die
staatlichen Vertreter*innen sind ansprechbar, reflektieren und handeln mit
offenem Visier. Damit stärken wir das Vertrauen in staatliche Strukturen.
Das Petitionsrecht ist ein elementarer Bestandteil unserer Politik des
Gehörtwerdens. Es stellt sicher, dass der Landtag für alle Bürger*innen
ansprechbar ist. Dieses Recht gilt es weiterhin zu schützen und auszubauen.
Insbesondere wollen wir die Erkenntnisse der einzelnen Petitionsverfahren noch
stärker systematisch erfassen und in das zukünftige Handeln des Landtages und
der Landesregierung einfließen lassen.
Mit dem Amt der*des Bürgerbeauftragten haben wir als grün-geführte
Landesregierung eine neutrale Stelle geschaffen, die Menschen im Umgang mit der
Landesverwaltung unterstützt. Bürger*innen können sich auch an sie wenden, wenn
sie den Eindruck haben, dass sich Angehörige der öffentlichen Verwaltung und der
Landespolizei nicht richtig verhalten haben. Damit stärken wir das
partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürgerschaft, Polizei und Staat und
unterstützen eine dialogorientierte Polizei- und Verwaltungskultur. Wir werden
dieses Amt stärken, indem wir es personell ausbauen und mit weiteren Befugnissen
ausstatten. Der*die Bürgerbeauftragte soll u.a. das Recht auf Auskunft und
Akteneinsicht gegenüber der Polizei bekommen.
Die individualisierte und anonyme Kennzeichnungspflicht von Polizist*innen wird
zunehmend zum europäischen Standard. Wir wollen diese für Großlagen wie
Demonstrationen einführen. Die Regelungen zum Einsatz von Bodycams wollen wir so
weiterentwickeln, dass sie auch die Bürger*innenrechte schützt.
Mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) kann die Arbeit des Landesamts
für Verfassungsschutz regelmäßig überprüft werden. Wir haben das Gremium mit
erweiterten Kontrollbefugnissen wie Akteneinsichts- und Zugangsrechten
ausgestattet. Bedienstete des Landesamtes für Verfassungsschutz können sich nun
zudem direkt an das Kontrollgremium wenden, ohne den Dienstweg einzuhalten. Wir
wollen das PKG weiter stärken, denn Demokratie lebt von Kontrolle:
Beispielsweise soll der Landesdatenschutzbeauftragte künftig an allen Sitzungen
teilnehmen. Das PKG soll auch öffentlich tagen und sich mit den
Parlamentarischen Kontrollgremien anderer Bundesländer noch besser vernetzen
können.
Die Polizei verfügt zunehmend über Befugnisse zur heimlichen Überwachung. Wer
überwacht wird, kann im Nachhinein nicht gerichtlich überprüfen lassen, ob dabei
die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Denn da die Überwachung heimlich
erfolgt, kann die betroffene Person gar nichts davon wissen. Dieses
Kontrolldefizit wollen wir abfedern. Wir fordern ein parlamentarisches
Kontrollgremium, das sich mit geheimen Maßnahmen der Polizei befasst.
Für eine moderne, bürgerrechtsorientierte und evidenzbasierte Sicherheitspolitik
Eine erfolgreiche Sicherheitspolitik stützt sich auf wissenschaftliche
Erkenntnis. Wir lehnen es ab, nach Gewalttaten die Sicherheitsgesetze reflexhaft
zu verschärfen. Ziel sollte vielmehr sein, Straftaten zu verhindern. Daran
wollen wir unsere Sicherheitsarchitektur ausrichten.
Sicherheit heißt für uns nicht nur klassische polizeiliche Kriminalprävention.
Auch städtebauliche und sozialarbeiterische Belange gehören für uns dazu. Mit
dem Gesamtkonzept „Sichere öffentliche Räume“ haben wir umfangreiche und vor
allem interdisziplinäre Maßnahmen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum
vorgelegt: Wir vernetzen damit Akteure, entwickeln die kommunale
Kriminalprävention weiter, bauen Hilfs- und Beratungsangebote aus, stärken die
Straßensozialarbeit und nehmen städtebauliche Aspekte in den Blick. Dieses
Konzept werden wir umsetzen und ausbauen. Wir wollen den Kommunen dabei mehr
Handlungsspielräume geben. Dafür wollen wir die landesweiten Sperrzeiten
abschaffen. Wir Grüne wollen rechtsstaatlich, effektiv und wirkungsvoll für
Sicherheit in Baden-Württemberg sorgen – mit Instrumenten, die einen
sicherheitspolitischen Mehrwert bieten. Konkret schlagen wir deshalb eine Task
Force im Innenministerium vor. Sie soll intensiv daran arbeiten, offene
Haftbefehle in Baden-Württemberg schnell zu vollstrecken. Im Bund machen wir uns
für eine Verschärfung des Waffenrechts stark.
Wir wollen einen modernen Sicherheitsbericht, der das Dunkelfeld intensiver
wissenschaftlich auswertet – also die Straftaten, die nicht amtlich registriert
werden. Auf diese Weise erhalten wir die Grundlage für eine evidenzbasierte
Sicherheitspolitik. In den vergangenen 20 Jahren wurden die Sicherheitsgesetze
deutlich verschärft. Wir glauben: Es ist Zeit, dies unter bürgerrechtlicher
Perspektive zu überprüfen. Insbesondere die intelligente Videoüberwachung wollen
wir kritisch auswerten. Die konventionelle Videoüberwachung findet vor allem im
öffentlichen Nahverkehr und bei privaten und öffentlichen Liegenschaften statt:
Wir machen uns dafür stark, diese regelmäßig unter Einbindung des
Landesdatenschutzbeauftragten zu evaluieren. Die polizeiliche Videoüberwachung
muss weiterhin auf besondere Kriminalitätsschwerpunkte beschränkt bleiben. Wir
stellen uns entschieden gegen Versuche, die biometrische Überwachung
einzuführen. Wir bleiben bei unserem „Nein“ zur Vorratsdatenspeicherung.
Der Sinn von Strafen liegt vor allem darin, Täter*innen wieder in die
Gesellschaft einzugliedern und künftige Straftaten zu verhindern. Das Strafrecht
anzuwenden, ist nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Ultima
Ratio. Und das soll auch so bleiben! Wir unterstützen daher Maßnahmen und
Reformen zur Haft- und Strafvermeidung. Wir wollen Ersatzfreiheitsstrafen
einschränken. Programme wie „Schwitzen statt Sitzen“ wollen wir stärken und
veraltete Strafvorschriften überprüfen. Bagatelldelikte wie das Containern
sollen entkriminalisiert werden. Gleichzeitig wollen wir Wirtschaftskriminalität
effektiv verfolgen. Es darf nicht sein, dass Kleinstkriminalität geahndet wird –
für schwere Wirtschaftskriminalität aber keine Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Wir wollen den Kleinkriminalitäts-Erlass für Schäden bis 25 Euro wieder
einführen.
Wir stellen uns jeder Aufweichung des Trennungsgebotes von Polizei und
Verfassungsschutz entgegen und machen uns für einen bundesweiten Reformprozess
der Landesämter für Verfassungsschutz stark. Wir wollen ein Institut schaffen,
das offen zugängliche Quellen auswertet und so verfassungsfeindliche
Bestrebungen wissenschaftlich analysiert. Nachrichtendienstliche Mittel sollen
nur bei gewaltbereiten Organisationen eingesetzt werden. Wir stützen uns auf die
Handlungsempfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und wollen den Einsatz
von V-Leuten drastisch einschränken. Sie sollen nur in absoluten Ausnahmefällen
aktiv werden, wenn das Innenleben äußert gefährlicher, verfassungsfeindlicher
Organisationen nicht anders ausgeleuchtet werden kann. V-Leute dürfen selbst
keine Straftaten begehen. Wenn sie Hinweise auf Straftaten geben, müssen diese
uneingeschränkt verfolgt werden. Wir wollen den Landesverfassungsschutz dazu
verpflichten, dem Landtag über den Einsatz von V-Leuten proaktiv und regelmäßig
Bericht zu erstatten.
Konsequent gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Wir Grüne stellen uns konsequent gegen jeglichen gewaltbereiten Extremismus. Die
rechtsterroristischen Attentate der vergangenen Jahre zeigen auf schmerzliche
Weise: Insbesondere Rechtsextremismus und Hasskriminalität bedrohen unsere freie
und offene Gesellschaft ganz massiv. Traurige Beispiele aus jüngster Zeit: der
Anschlag in Hanau, das versuchte Attentat auf eine Synagoge in Halle sowie die
Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. In den vergangenen
Jahren haben wir daher einen Paradigmenwechsel eingeleitet und ein Antiterror-
Paket Rechtsextremismus geschnürt: Wir haben unsere Sicherheitsbehörden mit
weiteren Stellen und Mitteln ausgestattet und im Landesamt für Verfassungsschutz
eine spezielle Abteilung eingerichtet.
Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit äußern sich aber nicht nur
in physischer Gewalt, Beleidigungen und Bedrohungen. Es gibt Alltagsrassismus
und strukturell bedingte Diskriminierung. Diese Erfahrungen sind für viele
Betroffene häufig am prägendsten, weil sie Tag für Tag damit konfrontiert sind.
Wir stehen an der Seite der Black-Lives-Matter-Bewegung.
Wir Grüne wollen mit Herz und Haltung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
entgegentreten – mit einem ressortübergreifenden Aktionsplan gegen Rassismus,
Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Die einzelnen Maßnahmen betreffen sowohl
Polizei und Justiz als auch die Zivilgesellschaft:
Wir wollen die Mitarbeitenden in Sicherheitsbehörden und Justiz besser darin
ausbilden, politisch motivierte Hasskriminalität zu bekämpfen und mit den
Betroffenen sensibel umzugehen. Mit mehr Pflichtfortbildungen werden wir dieses
Ziel erreichen. Landesweit wollen wir an jeder Dienststelle des polizeilichen
Staatsschutzes eine Kontaktperson benennen, die für die Bekämpfung von
Hasskriminalität zuständig ist. Eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft soll diese
Fälle dann mit Entschlossenheit und Expertise verfolgen. An diese soll die
Empfehlung ergehen: Wenn ein Fall von Hasskriminalität vorliegt, sollte
regelmäßig das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht
werden.
Die überwältigende Mehrheit der Mitarbeitenden in den Sicherheitsbehörden steht
zu unseren demokratischen Werten. Es ist deshalb nicht angebracht, sie alle
unter Generalverdacht zu stellen. Aber rechtsextreme Vorfälle dürfen auch nicht
als Einzelfälle verharmlost werden. Um ein besseres Lagebild zu erhalten, müssen
der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
auf der bestehenden Gesetzeslage verstärkt werden. Nur so kann es eine
umfassende Analyse von möglichen Netzwerkstrukturen geben. Wir wollen konsequent
gegen rechtsextreme Bestrebungen und Vorfälle in Sicherheitsbehörden vorgehen,
denn sie stellen ein immenses Sicherheitsrisiko dar. Wer unsere Demokratie in
Frage stellt und andere bedroht, darf nicht Teil der Sicherheitsbehörden unseres
Staates sein. Strukturen und Instrumente des „Whistleblower-Schutzes“ werden wir
implementieren und ausbauen. Damit weiten wir auch die EU-Whistleblower-
Richtlinie auf Verstöße gegen nationales Recht aus. Wir wollen das Ombudswesen
weiter stärken und die Stelle der Bürger- und Polizeibeauftragten aufwerten.
Mit einer wissenschaftlichen Studie wollen wir Erkenntnisse darüber gewinnen,
welche Erfahrungen Bürger*innen mit öffentlichen Stellen gemacht haben. Dabei
soll es um verschiedene Formen der Diskriminierungen gehen, wie zum Beispiel das
Racial Profiling. Gleichzeitig wollen wir mit der Studie auch die Haltung der
Mitarbeiter*innen in den Sicherheitsbehörden in Erfahrung bringen. Damit können
wir uns ein Bild verschaffen und auf Grundlage einer validen Datenbasis mögliche
Gegenmaßnamen ergreifen.
Zivilgesellschaftliches Engagement, Forschung und politische Bildung sind unsere
wichtigsten Instrumente im Kampf gegen rechts. Darum werden wir die
Landeszentrale für Politische Bildung stärken. Mit einem
Landesdemokratiefördergesetz wollen wir Projekte und Träger unterstützen, die
sich gegen Rassismus und für eine plurale Demokratie einsetzen – mit einer
stetigen und ausgebauten Strukturförderung. Wir werden Meldemöglichkeiten für
Hetze im Netz verlässlich fördern und bedarfsgerecht ausweiten. Das gleiche gilt
für Beratungsangebote für Menschen, die von rechter Gewalt betroffen sind, wie
zum Beispiel die Fachstelle "Leuchtlinie". Mit einem Forschungsprojekt wollen
wir untersuchen, welche individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen
Hasskriminalität in Baden-Württemberg hat. Wir werden das Projekt #RespektBW der
Landesregierung und die begleitende Informationskampagne „Bitte Was?! Kontern
gegen Fake und Hass“ fortführen. Wir setzen uns für eine Anlaufstelle zur
Erforschung und Dokumentation rechtsextremistischer Strukturen ein. Sie soll an
einer Hochschule in Baden-Württemberg verankert werden. Die Zentrale Stelle der
Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in
Ludwigsburg wollen wir nach Abschluss der Strafverfolgungsaufgaben am
bestehenden Standort weiterentwickeln. Sie soll zu einem Zentrum für Dokumentation, Forschung,
Information, ErinnerungskulturErinnerung und Begegnung werden. Dazu wollen wir bereits jetzt den Grundstein legen. Ihr Ziel soll es sein,
Rechtsstaatlichkeit und, Demokratie und Menschenrechte zu fördern.
Für eine starke, leistungsfähige und humane Justiz
Eine leistungsfähige und humane Justiz ist das Fundament unseres Rechtstaates.
Kriminelles Fehlverhalten muss zeitnah sanktioniert werden. Neben der Polizei
wollen wir den Weg der Stärkung auch bei der Justiz weitergehen. Wir haben daher
in der vergangenen Legislaturperiode über 1000 neue Stellen in der Justiz
geschaffen – und wir werden hier weitermachen!
Denn nur dann können Gerichtsverfahren – von Zivilrechtsstreitigkeiten über
Strafprozesse bis hin zu Asylverfahren – schnellstmöglich durchgeführt werden.
Und nur dann kann die Justiz auch bei besonderen Lagen wie Großverfahren
kurzfristig reagieren. Schneller, effektiver Rechtsschutz und Strafen, die der
Tat auf dem Fuße folgen, sind für den Rechtsfrieden unerlässlich. Ein baden-
württembergisches Erfolgsmodell sind die Häuser des Jugendrechts, in denen
Sozialarbeit und Jugendhilfe mit Polizei und Staatsanwaltschaft
zusammenarbeiten. Hier helfen wir jungen Menschen, anstatt sie auszugrenzen.
Andere Bundesländer haben das Konzept bereits übernommen. Wir wollen den
flächendeckenden Ausbau in Baden-Württemberg weiter voranbringen.
Die Digitalisierung verändert unsere Justiz grundlegend. Baden-Württemberg ist
hier in Deutschland Vorreiter. Dies eröffnet Chancen auf mehr Bürgernähe durch
direkte, digitale Zugangsmöglichkeiten und auf eine effektivere Organisation der
Gerichte. Wir wollen diese Chancen nutzen – nicht zuletzt, damit der
gerichtliche Rechtsschutz auch in Zeiten einer Pandemie sichergestellt bleibt.
Gesetzlich sind beispielsweise auch Videoverhandlungen möglich. Sie dürfen nicht
daran scheitern, dass es den Gerichten an der technischen Ausstattung fehlt.
Zudem wollen wir möglichst vielen Beschäftigen ein mobiles Arbeiten ermöglichen,
das umwelt- und familienfreundlich ist.
Die Justiz soll möglichst viele Erfahrungswelten widerspiegeln. Nur so sind
sachgerechte Entscheidungen möglich. Und nur so ist sichergestellt, dass sich
alle Menschen unserer vielfältigen Gesellschaft von der Justiz repräsentiert
fühlen. Das erhöht die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen bei den
Bürger*innen. Deshalb wollen wir mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in der
Justiz. Obwohl Frauen mittlerweile über die Hälfte der neu eingestellten
Richter*innen und Staatsanwält*innen stellen, sind sie in Führungspositionen
noch immer stark unterrepräsentiert. Das wollen wir ändern! Dafür wollen wir
beispielsweise Funktionsämter auch in Teilzeit ermöglichen. Die Einstellung
neuer Richter*innen sollte transparent, die jeweilige Gerichtsbarkeit und der
Präsidialrat sollten miteinbezogen sein. Wir wollen die Entscheidungen, wer
warum eingestellt und befördert wird, nachvollziehbarer machen. Gleiches gilt
auch für die dienstrechtlichen Beurteilungen. Wir wollen evaluieren, an welchen
Stellen die Prüfungsordnungen der Juristischen Staatsprüfungen und das
Referendariat modernisiert werden müssen. Unter anderem wollen wir ein
Referendariat in Teilzeit ermöglichen und Prüfungskommissionen künftig möglichst
immer auch mit Frauen besetzen.
Die Justiz muss für die Bürger*innen nahbar und nachvollziehbar sein. Eine
Möglichkeit dazu bietet das Güterichterverfahren. Es hilft den Parteien zum
Beispiel durch Mediation, ihren Konflikt eigenverantwortlich zu lösen. Wir
wollen dieses alternative Verfahren flächendeckend durch dafür ausgebildetes
Personal anbieten. Die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz muss ausgebaut werden.
Sie ist ein wichtiges Element, um Gerichtsverfahren und Entscheidungen auch über
die herkömmlichen Medien hinaus nachvollziehbar und verständlich zu
kommunizieren. Wir befürworten eine stärkere Selbstverwaltung der Justiz. Die
Gerichtsorganisation muss stärker als bisher bei den Gerichten selbst liegen und
demokratisch strukturiert sein. Wir wollen das ministerielle Einzelweisungsrecht
von Justiz- und Innenministerium einschränken, um unabhängige Ermittlungen zu
garantieren.
Für nachhaltigen Opferschutz und einen humanen Strafvollzug
Die Justizvollzugsbeauftragten beider Regierungsfraktionen haben auf unsere
Initiative hin die AG „Moderner Strafvollzug“ eingerichtet, die
fraktionsübergreifend tätig ist. Ihre wichtigen Handlungsempfehlungen werden wir
umsetzen. Resozialisierung und Wiedergutmachung bzw. Opferorientierung – auf
diese Ziele wollen wir bestehende Regeln des Justizvollzugs ausrichten.
Ein Rechtstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er den Menschen in seiner Obhut
humane Haftbedingungen gewährt und menschenrechtliche Vorgaben berücksichtigt.
Hier wollen wir ansetzen, beispielsweise mit einem Bauprogramm zur
Modernisierung von Justizvollzugsanstalten, mit Spezialabteilungen für ältere
Gefangene und Online-Zugängen. Die Gefangenenseelsorge wollen wir für alle
Glaubensrichtungen, bei denen Ausbaubedarf besteht, ausweiten. Menschen in
staatlichem Gewahrsam brauchen eine Person, der sie sich anvertrauen können und
die ihnen eine Stimme gibt. Deswegen wollen wir die Stelle einer*s
Justizvollzugsbeauftragten am Landtag einrichten, die*der im Jahres-Turnus an
den Landtag und an die Landesregierung berichtet. Der Zuständigkeitsbereich wird
sich am Vorbild der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter orientieren. Er
soll alle Formen freiheitsentziehender Maßnahmen in Einrichtungen des Landes
umfassen. Dazu gehören auch die Abschiebehaft, der polizeiliche Gewahrsam und
die psychiatrische Unterbringung.
Eine humane Justiz gibt dem Opferschutz höchste Priorität. Wir haben aus diesem
Grund die Opferentschädigungen verdoppelt und die Stelle einer*s
Opferschutzbeauftragten geschaffen. An diese Stelle können sich Betroffene von
Gewalttaten wenden, um passende Unterstützungsangebote zu finden. Wir wollen die
Strukturen des Opferschutzes weiterentwickeln. Dazu gehört insbesondere der
Ausbau der verfahrensunabhängigen pseudonymisierten Spurensicherung und der
Traumaambulanzen. Wir wollen unter Leitung des Landesopferschutzbeauftragten
zentrale Lotsen an jedem Landgericht installieren und den Täter-Opfer-Ausgleich
stärken.
In bestimmten Verfahren – beispielsweise zu Kinderschutzsachen – sollen
nachgewiesene Fortbildungen bzw. Vorkenntnisse Voraussetzung der
Stellenübertragung sein. Auch die Verfahren selbst wollen wir mit Blick auf den
Opferschutz überprüfen und verbessern. Wir wollen es zum Beispiel den Opfern
sexualisierter Gewalt ersparen, in der Strafverhandlung auf ihren Peiniger zu
treffen. Dazu werden wir der Videobefragung noch mehr Geltung verschaffen.
Darum Grün!
Wer Grün wählt, stimmt für
- mehr Mitbestimmung und Transparenz: Wir setzen auf einen bürgernahen Staat
und aktive, aufgeklärte Bürger*innen, die sich einmischen
- Vielfalt: Wir setzen uns auf allen Ebenen für eine offene Gesellschaft ein
- Sicherheit und Freiheit, die Hand in Hand gehen: Sicherheit ist kein
Selbstzweck, sondern eine Voraussetzung für ein freiheitliches Leben
Unterstützer*innen
Fehler:Du musst dich einloggen, um Anträge unterstützen zu können.
Von Zeile 337 bis 340:
Ludwigsburg wollen wir nach Abschluss der Strafverfolgungsaufgaben am bestehenden Standort weiterentwickeln. Sie soll zu einem Zentrum für Dokumentation, Forschung, Information, ErinnerungskulturErinnerung und Begegnung werden. Dazu wollen wir bereits jetzt den Grundstein legen. Ihr Ziel soll es sein, Rechtsstaatlichkeit und, Demokratie und Menschenrechte zu fördern.
Kapitel 13: Inneres, Recht und Verfassung
Ein humaner Rechtsstaat ist der Garant für Freiheit und Demokratie
Ein Leben in einer freien und offenen Gesellschaft – das zu garantieren ist für
uns Grüne elementare Aufgabe des Rechtstaates. Wir wollen einen selbstbewussten
Staat, der sein Handeln erklärt, begründet und überprüfbar macht. Der das
Vertrauen in staatliche Institutionen stärkt, indem er Kontrollinstrumente
bereitstellt und die Entscheidungen der Justiz nachvollziehbar macht. Menschen,
die Unrecht begangen haben, führt der Rechtsstaat wieder in die Mitte der
Gesellschaft zurück. Seine Sicherheitspolitik ist vorausschauend und basiert auf
Erkenntnissen, die wissenschaftlich belegt sind.
Das Fundament unseres Gemeinweisens sind Bürger*innen, die sich einmischen!
Grundlage dafür ist: Alle haben umfassende Möglichkeiten, direkt an
Entscheidungsprozessen und Veränderungen mitzuwirken. Damit wir gut
zusammenleben können, ist Vertrauen unerlässlich. Die Bürger*innen müssen von
der Integrität demokratischer Institutionen überzeugt sein und sich alle
gleichermaßen gesehen und gehört fühlen. Dann ist unsere Gesellschaft stabil und
für Herausforderungen gut gerüstet.
Wir Grüne stehen für eine Politik des Gehörtwerdens und der Transparenz. Diese
Politik haben wir als grün-geführte Landesregierung erfolgreich mit Leben
gefüllt: Mit dem Amt der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung
haben wir eine in Deutschland einmalige Stelle geschaffen. Baden-Württemberg ist
bundesweite Spitze in Sachen Bürgerbeteiligung und hat bei der direkten
Demokratie sehr stark aufgeholt.
Unsere Bürger*innen haben vielfältige Möglichkeiten, ihre Meinungen zu äußern.
Auf unserem Online-Beteiligungsportal können sie zu Gesetzesvorhaben Stellung
nehmen und ihre Interessen deutlich machen. Sie wollen bei Großprojekten
umfassend beteiligt werden – der Planungsleitfaden verpflichtet die
Landesverwaltung dazu. Wir haben die gesetzlichen Grundlagen für
Volksabstimmungen verbessert und die informelle Bürgerbeteiligung bei der
Planung von Infrastrukturprojekten eingeführt. Die Bürger*innen können nun in
den Städten und Gemeinden auch über die Bauleitplanung abstimmen – und damit
über das wichtigste Planungswerkzeug der städtebaulichen Entwicklung einer
Kommune. In zahlreichen Projekten haben wir Bürgerbeteiligungen umgesetzt – und
damit beispielsweise Konflikte bei der Planung des Nationalparks Schwarzwald
oder der neuen Justizvollzugsanstalt Rottweil gelöst. Wir fördern lokale
Projekte und bringen so die Bürgerbeteiligung zu konkreten Themen ins Land.
Politik des Gehörtwerdens: Beteiligungsmöglichkeiten weiter ausbauen
Wir werden unseren Weg der Politik des Gehörtwerdens beherzt weitergehen. Wir
wollen die Bürgerbeteiligung auf Landesebene und vor Ort in den Kommunen weiter
stärken und den Bürger*innen näherbringen. Dazu gehört auch die Einführung von
direktdemokratischen Elementen auf Landkreisebene. Wir wollen zukünftig bei
wichtigen Gesetzen und politischen Vorhaben Bürger*innenräte aus zufällig
ausgewählten Bürger*innen beteiligen. Um die Ideen, Anliegen und Sorgen der
Bürger*innen noch besser einbeziehen zu können, wollen wir zu Beginn der
kommenden Legislaturperiode ein landesweites Bürgerbeteiligungsverfahren ähnlich
der Grand Débat in Frankreich durchführen. Dabei wollen wir mit den Bürger*innen
über ihre Vision für Baden-Württemberg 2030 ins Gespräch kommen. Wir wollen
darüber diskutieren, wie wir gemeinsam die großen Herausforderungen der Zeit
gestalten – vom Klimawandel über die Digitalisierung bis hin zum
wirtschaftlichen Strukturwandel.
Den Gemeinden wollen wir es ermöglichen, sich eine Beteiligungssatzung zu geben.
Zudem sollen informelle Beteiligungsverfahren in die Gemeindeordnung aufgenommen
und der Einwohnerantrag vereinfacht werden. Wir wollen das
Volksabstimmungsgesetz weiterentwickeln und prüfen, wie wir Hürden von
Volksbegehren und Volksabstimmungen weiter senken können. Den Volksantrag wollen
wir so ausbauen, dass Beteiligungsprozesse aktiv eingefordert werden können.
Auch Internet-Formate der Beteiligung werden wir erweitern und ein Online-
Vorschlagswesen entwickeln, in dem Bürger*innen mit wenigen Klicks Vorschläge zu
Themen der Landespolitik einbringen können.
Unmittelbare Demokratie und kollektive Willensbildung drücken sich aber auch in
Formen des sozialen Protests aus. Das Versammlungsgesetz stammt noch aus den
1970er Jahren und ist auf Bundesebene verankert. Wir machen uns für ein modernes
und demokratieförderndes Landesversammlungsgesetz stark.
Für ein modernes Wahlrecht
Wir Grüne setzen uns für ein modernes Wahlrecht ein, das das ganze Land in den
Blick nimmt: Unsere ländlichen Wahlkreise ebenso wie unsere Städte, Frauen wie
Männer, Alte wie Junge, Alteingesessene wie Migrant*innen. Wir streiten deshalb
seit Jahren für eine Modernisierung des Landtagswahlrechts und wollen ein
personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste
einführen. 2019 haben wir 100 Jahre Frauen-Wahlrecht gefeiert. Jetzt ist der
richtige Zeitpunkt für die strukturelle Stärkung von Frauen, jungen Menschen und
Migrantinnen und Migranten, damit der Landtag zu einem echten Abbild unserer
Gesellschaft wird.
Junge Menschen sind die Zukunft unseres Landes. Was heute entschieden wird,
betrifft sie morgen! Darum wollen wir ihrer Stimme mehr Geltung verschaffen.
Jede*r dritte Jugendliche in Baden-Württemberg engagiert sich ehrenamtlich. Und
auch die weltweiten Klimastreiks belegen: Junge Menschen möchten sich einbringen
und ihre Zukunft aktiv mitgestalten. Bei den Kommunalwahlen haben wir das
Wahlalter bereits auf 16 Jahre gesenkt, damit sie mitentscheiden können. Nun
wollen wir das auch bei Landtagswahlen erreichen! Außerdem sollen sich 16- und
17-Jährige bei Kommunalwahlen selbst zur Wahl stellen können, also das passive
Wahlrecht erhalten. Die kommunale Ebene ist der richtige Ort, um Jugendlichen
noch mehr Mitspracherechte zu geben. Denn hier, vor Ort, leben sie und können
ihr Bewusstsein für die „große“ Politik trainieren. Das Mindestalter bei
Kandidat*innen für Bürgermeister*innenwahlen wollen wir auf 18 senken und die
Höchstaltersgrenzen abschaffen. Unsere Gesellschaft in Baden-Württemberg ist
vielfältig. Auch Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gehören zu uns
dazu. Wer hier lebt, soll auch mitentscheiden können. Deswegen möchten wir ihre
Möglichkeiten der politischen Teilhabe weiter ausbauen: Wir fordern das
Wahlrecht für EU-Bürger*innen bei Landtagswahlen und das Wahlrecht für
Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene! Auch das Wahlrecht von Wohnsitzlosen
wollen wir uneingeschränkt ermöglichen. Um die Einflussmöglichkeiten der
Bürger*innen zu stärken, werden wir die Direktwahl von Landrät*innen einführen
und ihre Amtszeit an die Kommunalwahlperiode koppeln.
Für Transparenz, Unabhängigkeit und Datenschutz
Bürger*innen haben Anspruch darauf, Zugang zu Informationen der öffentlichen
Verwaltung zu bekommen. Dafür haben wir als grün-geführte Landesregierung mit
dem Informationsfreiheitsgesetz gesorgt. Dieses Gesetz wollen wir zu einem
modernen Transparenzgesetz weiterentwickeln, etwa indem wir Auskunftsrechte
ausweiten. Die grünen Landtagsabgeordneten geben schon seit vielen Jahren
freiwillig an, welche mandatsbezogenen Nebeneinkünfte sie haben. Dazu wollen wir
zukünftig alle Abgeordneten verpflichten! Wir wollen ein Lobbyregister, das
transparent macht, welche Interessenvertreter*innen mit dem Landtag in Kontakt
sind. Jedes Gesetz wird zudem mit einem legislativen Fußabdruck versehen – also
einer Liste mit allen Lobbyist*innen, zu denen es im Zuge der Gesetzes-
Erarbeitung Kontakt gab. Zusätzlich wollen wir in Konfliktfällen eine mindestens
18-monatige Karenzzeit, bevor Mitglieder der Landesregierung in die
Privatwirtschaft wechseln dürfen. Auch Geschäftsführer*innen kommunaler
Unternehmen sollen ihre Einkünfte offenlegen müssen.
Bei uns gilt schon lange: „Datenschutz ist Bürger*innenrecht.“ Das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung ist ein elementares Gut in unserer Demokratie.
Deswegen haben wir den Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestärkt. Diesen
Weg gehen wir weiter. Unser Fokus liegt auf Datensparsamkeit und
Datensicherheit. Daten müssen an sicheren Orten gespeichert werden, die strengen
Datenschutz- und Zugriffsregelungen unterliegen.
In Freiheit und Sicherheit zusammenleben
Mit uns als grün-geführter Landesregierung ist Baden-Württemberg so sicher wie
nie zuvor! In den vergangenen Jahren ist die Zahl der klassischen
Kriminalitätsdelikte deutlich zurückgegangen – insbesondere die
Wohnungseinbrüche. Wir haben unsere Sicherheitsbehörden sowie Spezialeinheiten
für die Terrorismusabwehr gestärkt. Mit Städten, die besonders durch
Kriminalität belastet sind, haben wir erfolgreich Sicherheitspartnerschaften
abgeschlossen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die Kriminalität ist auf dem
niedrigsten Stand seit über 30 Jahren. Unser besonderer Dank und unser ganzer
Respekt gilt den Polizist*innen sowie den Mitarbeitenden der Feuerwehr und der
Rettungsdienste. Leider erfahren sie immer häufiger gewalttätige Übergriffe und
Respektlosigkeit. Dem stellen wir uns entschieden entgegen. Die grün-geführte
Landesregierung hat die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen, dass das Land
Schmerzensgeldansprüche von Beamt*innen übernimmt, die Opfer von Gewalttaten
wurden.
Sicherheit ist kein Selbstzweck, sondern Grundvoraussetzung für ein
freiheitliches Leben. Allerdings bringen gesetzgeberische Maßnahmen und
planvolles Regierungshandeln allein nicht mehr Sicherheit: Dafür braucht es
hochmotivierte und gut ausgebildete Polizist*innen.
Wir sind überzeugt: Ein starker und handlungsfähiger Rechtsstaat ist der
entscheidende Garant für ein Zusammenleben in Freiheit und Sicherheit. Es ist
ein gefährlicher Irrweg, auf Gefährdungen der inneren Sicherheit mit immer
weitergehenden Einschränkungen unserer Freiheits- und Bürger*innenrechte zu
reagieren. Wir stehen dafür, die bestehenden Gesetze konsequent anzuwenden. Wir
setzen auf Sicherheitsbehörden, die rechtsstaatlich handeln und gut ausgestattet
sind. Deshalb haben wir die Polizei mit der größten Einstellungsoffensive in der
Geschichte der Landespolizei gestärkt. Diesen Weg führen wir weiter. Gut
ausgestattet heißt auch: Die Polizei muss aus technischer Sicht auf Höhe der
Zeit sein. In der nächsten Legislaturperiode werden wir daher die
Digitalisierung der Polizei weiter voranbringen. Zudem wollen wir die
zweigeteilte Laufbahn einführen.
Um die Polizeireform zu evaluieren, haben wir die Mitarbeiter*innen der Polizei
befragt. Diese umfassende Basisbefragung war in dieser Form bislang einmalig und
hat gezeigt: Basisbeteiligung ist unsere grüne Kernkompetenz. Die Rückmeldungen
haben wir zum Anlass für Verbesserungen genommen. Im nächsten Schritt wollen wir
einen Sicherheitsplan 3 auflegen, um die polizeilichen Einsatzkräfte
entsprechend der Bevölkerungs- und Kriminalitätsschwerpunkte gerecht zu
verteilen.
Eine bürgernahe Polizei ist auch Spiegelbild unserer vielfältigen und diversen
Gesellschaft. Schon jetzt gehört Baden-Württemberg zu den Bundesländern, die im
Vergleich besonders viele Frauen im Polizeidienst haben. Wir haben viel dafür
getan, dass auch mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in den Polizeidienst
eintreten. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Wir setzen uns dafür ein, dass
sich die gesellschaftliche Vielfalt bis in die Führungspositionen widerspiegelt.
Zu einem sicheren Baden-Württemberg gehören auch die vielen Haupt- und
Ehrenamtlichen in den Feuerwehren, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen. Wir
werden sie weiterhin bei der Modernisierung und Beschaffung ihrer Ausstattung
sowie bei einer hochwertigen Aus- und Weiterbildung unterstützen. Wir werden das
freiwillige Engagement dieser Gruppe, aber auch vieler anderer Ehrenamtlicher
mit einer Ehrenamtskarte honorieren. Als amtliches Dankeschön bekommen die
Inhaber*innen einer solchen Karte Vergünstigungen, zum Beispiel beim Eintritt in
Schwimmbäder oder Museen.
Vertrauen in den Rechtsstaat stärken
Zu einem souveränen Staat gehört eine funktionierende Fehlerkultur: Die
staatlichen Vertreter*innen sind ansprechbar, reflektieren und handeln mit
offenem Visier. Damit stärken wir das Vertrauen in staatliche Strukturen.
Das Petitionsrecht ist ein elementarer Bestandteil unserer Politik des
Gehörtwerdens. Es stellt sicher, dass der Landtag für alle Bürger*innen
ansprechbar ist. Dieses Recht gilt es weiterhin zu schützen und auszubauen.
Insbesondere wollen wir die Erkenntnisse der einzelnen Petitionsverfahren noch
stärker systematisch erfassen und in das zukünftige Handeln des Landtages und
der Landesregierung einfließen lassen.
Mit dem Amt der*des Bürgerbeauftragten haben wir als grün-geführte
Landesregierung eine neutrale Stelle geschaffen, die Menschen im Umgang mit der
Landesverwaltung unterstützt. Bürger*innen können sich auch an sie wenden, wenn
sie den Eindruck haben, dass sich Angehörige der öffentlichen Verwaltung und der
Landespolizei nicht richtig verhalten haben. Damit stärken wir das
partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürgerschaft, Polizei und Staat und
unterstützen eine dialogorientierte Polizei- und Verwaltungskultur. Wir werden
dieses Amt stärken, indem wir es personell ausbauen und mit weiteren Befugnissen
ausstatten. Der*die Bürgerbeauftragte soll u.a. das Recht auf Auskunft und
Akteneinsicht gegenüber der Polizei bekommen.
Die individualisierte und anonyme Kennzeichnungspflicht von Polizist*innen wird
zunehmend zum europäischen Standard. Wir wollen diese für Großlagen wie
Demonstrationen einführen. Die Regelungen zum Einsatz von Bodycams wollen wir so
weiterentwickeln, dass sie auch die Bürger*innenrechte schützt.
Mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) kann die Arbeit des Landesamts
für Verfassungsschutz regelmäßig überprüft werden. Wir haben das Gremium mit
erweiterten Kontrollbefugnissen wie Akteneinsichts- und Zugangsrechten
ausgestattet. Bedienstete des Landesamtes für Verfassungsschutz können sich nun
zudem direkt an das Kontrollgremium wenden, ohne den Dienstweg einzuhalten. Wir
wollen das PKG weiter stärken, denn Demokratie lebt von Kontrolle:
Beispielsweise soll der Landesdatenschutzbeauftragte künftig an allen Sitzungen
teilnehmen. Das PKG soll auch öffentlich tagen und sich mit den
Parlamentarischen Kontrollgremien anderer Bundesländer noch besser vernetzen
können.
Die Polizei verfügt zunehmend über Befugnisse zur heimlichen Überwachung. Wer
überwacht wird, kann im Nachhinein nicht gerichtlich überprüfen lassen, ob dabei
die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Denn da die Überwachung heimlich
erfolgt, kann die betroffene Person gar nichts davon wissen. Dieses
Kontrolldefizit wollen wir abfedern. Wir fordern ein parlamentarisches
Kontrollgremium, das sich mit geheimen Maßnahmen der Polizei befasst.
Für eine moderne, bürgerrechtsorientierte und evidenzbasierte Sicherheitspolitik
Eine erfolgreiche Sicherheitspolitik stützt sich auf wissenschaftliche
Erkenntnis. Wir lehnen es ab, nach Gewalttaten die Sicherheitsgesetze reflexhaft
zu verschärfen. Ziel sollte vielmehr sein, Straftaten zu verhindern. Daran
wollen wir unsere Sicherheitsarchitektur ausrichten.
Sicherheit heißt für uns nicht nur klassische polizeiliche Kriminalprävention.
Auch städtebauliche und sozialarbeiterische Belange gehören für uns dazu. Mit
dem Gesamtkonzept „Sichere öffentliche Räume“ haben wir umfangreiche und vor
allem interdisziplinäre Maßnahmen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum
vorgelegt: Wir vernetzen damit Akteure, entwickeln die kommunale
Kriminalprävention weiter, bauen Hilfs- und Beratungsangebote aus, stärken die
Straßensozialarbeit und nehmen städtebauliche Aspekte in den Blick. Dieses
Konzept werden wir umsetzen und ausbauen. Wir wollen den Kommunen dabei mehr
Handlungsspielräume geben. Dafür wollen wir die landesweiten Sperrzeiten
abschaffen. Wir Grüne wollen rechtsstaatlich, effektiv und wirkungsvoll für
Sicherheit in Baden-Württemberg sorgen – mit Instrumenten, die einen
sicherheitspolitischen Mehrwert bieten. Konkret schlagen wir deshalb eine Task
Force im Innenministerium vor. Sie soll intensiv daran arbeiten, offene
Haftbefehle in Baden-Württemberg schnell zu vollstrecken. Im Bund machen wir uns
für eine Verschärfung des Waffenrechts stark.
Wir wollen einen modernen Sicherheitsbericht, der das Dunkelfeld intensiver
wissenschaftlich auswertet – also die Straftaten, die nicht amtlich registriert
werden. Auf diese Weise erhalten wir die Grundlage für eine evidenzbasierte
Sicherheitspolitik. In den vergangenen 20 Jahren wurden die Sicherheitsgesetze
deutlich verschärft. Wir glauben: Es ist Zeit, dies unter bürgerrechtlicher
Perspektive zu überprüfen. Insbesondere die intelligente Videoüberwachung wollen
wir kritisch auswerten. Die konventionelle Videoüberwachung findet vor allem im
öffentlichen Nahverkehr und bei privaten und öffentlichen Liegenschaften statt:
Wir machen uns dafür stark, diese regelmäßig unter Einbindung des
Landesdatenschutzbeauftragten zu evaluieren. Die polizeiliche Videoüberwachung
muss weiterhin auf besondere Kriminalitätsschwerpunkte beschränkt bleiben. Wir
stellen uns entschieden gegen Versuche, die biometrische Überwachung
einzuführen. Wir bleiben bei unserem „Nein“ zur Vorratsdatenspeicherung.
Der Sinn von Strafen liegt vor allem darin, Täter*innen wieder in die
Gesellschaft einzugliedern und künftige Straftaten zu verhindern. Das Strafrecht
anzuwenden, ist nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Ultima
Ratio. Und das soll auch so bleiben! Wir unterstützen daher Maßnahmen und
Reformen zur Haft- und Strafvermeidung. Wir wollen Ersatzfreiheitsstrafen
einschränken. Programme wie „Schwitzen statt Sitzen“ wollen wir stärken und
veraltete Strafvorschriften überprüfen. Bagatelldelikte wie das Containern
sollen entkriminalisiert werden. Gleichzeitig wollen wir Wirtschaftskriminalität
effektiv verfolgen. Es darf nicht sein, dass Kleinstkriminalität geahndet wird –
für schwere Wirtschaftskriminalität aber keine Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Wir wollen den Kleinkriminalitäts-Erlass für Schäden bis 25 Euro wieder
einführen.
Wir stellen uns jeder Aufweichung des Trennungsgebotes von Polizei und
Verfassungsschutz entgegen und machen uns für einen bundesweiten Reformprozess
der Landesämter für Verfassungsschutz stark. Wir wollen ein Institut schaffen,
das offen zugängliche Quellen auswertet und so verfassungsfeindliche
Bestrebungen wissenschaftlich analysiert. Nachrichtendienstliche Mittel sollen
nur bei gewaltbereiten Organisationen eingesetzt werden. Wir stützen uns auf die
Handlungsempfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und wollen den Einsatz
von V-Leuten drastisch einschränken. Sie sollen nur in absoluten Ausnahmefällen
aktiv werden, wenn das Innenleben äußert gefährlicher, verfassungsfeindlicher
Organisationen nicht anders ausgeleuchtet werden kann. V-Leute dürfen selbst
keine Straftaten begehen. Wenn sie Hinweise auf Straftaten geben, müssen diese
uneingeschränkt verfolgt werden. Wir wollen den Landesverfassungsschutz dazu
verpflichten, dem Landtag über den Einsatz von V-Leuten proaktiv und regelmäßig
Bericht zu erstatten.
Konsequent gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Wir Grüne stellen uns konsequent gegen jeglichen gewaltbereiten Extremismus. Die
rechtsterroristischen Attentate der vergangenen Jahre zeigen auf schmerzliche
Weise: Insbesondere Rechtsextremismus und Hasskriminalität bedrohen unsere freie
und offene Gesellschaft ganz massiv. Traurige Beispiele aus jüngster Zeit: der
Anschlag in Hanau, das versuchte Attentat auf eine Synagoge in Halle sowie die
Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. In den vergangenen
Jahren haben wir daher einen Paradigmenwechsel eingeleitet und ein Antiterror-
Paket Rechtsextremismus geschnürt: Wir haben unsere Sicherheitsbehörden mit
weiteren Stellen und Mitteln ausgestattet und im Landesamt für Verfassungsschutz
eine spezielle Abteilung eingerichtet.
Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit äußern sich aber nicht nur
in physischer Gewalt, Beleidigungen und Bedrohungen. Es gibt Alltagsrassismus
und strukturell bedingte Diskriminierung. Diese Erfahrungen sind für viele
Betroffene häufig am prägendsten, weil sie Tag für Tag damit konfrontiert sind.
Wir stehen an der Seite der Black-Lives-Matter-Bewegung.
Wir Grüne wollen mit Herz und Haltung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
entgegentreten – mit einem ressortübergreifenden Aktionsplan gegen Rassismus,
Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Die einzelnen Maßnahmen betreffen sowohl
Polizei und Justiz als auch die Zivilgesellschaft:
Wir wollen die Mitarbeitenden in Sicherheitsbehörden und Justiz besser darin
ausbilden, politisch motivierte Hasskriminalität zu bekämpfen und mit den
Betroffenen sensibel umzugehen. Mit mehr Pflichtfortbildungen werden wir dieses
Ziel erreichen. Landesweit wollen wir an jeder Dienststelle des polizeilichen
Staatsschutzes eine Kontaktperson benennen, die für die Bekämpfung von
Hasskriminalität zuständig ist. Eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft soll diese
Fälle dann mit Entschlossenheit und Expertise verfolgen. An diese soll die
Empfehlung ergehen: Wenn ein Fall von Hasskriminalität vorliegt, sollte
regelmäßig das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht
werden.
Die überwältigende Mehrheit der Mitarbeitenden in den Sicherheitsbehörden steht
zu unseren demokratischen Werten. Es ist deshalb nicht angebracht, sie alle
unter Generalverdacht zu stellen. Aber rechtsextreme Vorfälle dürfen auch nicht
als Einzelfälle verharmlost werden. Um ein besseres Lagebild zu erhalten, müssen
der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
auf der bestehenden Gesetzeslage verstärkt werden. Nur so kann es eine
umfassende Analyse von möglichen Netzwerkstrukturen geben. Wir wollen konsequent
gegen rechtsextreme Bestrebungen und Vorfälle in Sicherheitsbehörden vorgehen,
denn sie stellen ein immenses Sicherheitsrisiko dar. Wer unsere Demokratie in
Frage stellt und andere bedroht, darf nicht Teil der Sicherheitsbehörden unseres
Staates sein. Strukturen und Instrumente des „Whistleblower-Schutzes“ werden wir
implementieren und ausbauen. Damit weiten wir auch die EU-Whistleblower-
Richtlinie auf Verstöße gegen nationales Recht aus. Wir wollen das Ombudswesen
weiter stärken und die Stelle der Bürger- und Polizeibeauftragten aufwerten.
Mit einer wissenschaftlichen Studie wollen wir Erkenntnisse darüber gewinnen,
welche Erfahrungen Bürger*innen mit öffentlichen Stellen gemacht haben. Dabei
soll es um verschiedene Formen der Diskriminierungen gehen, wie zum Beispiel das
Racial Profiling. Gleichzeitig wollen wir mit der Studie auch die Haltung der
Mitarbeiter*innen in den Sicherheitsbehörden in Erfahrung bringen. Damit können
wir uns ein Bild verschaffen und auf Grundlage einer validen Datenbasis mögliche
Gegenmaßnamen ergreifen.
Zivilgesellschaftliches Engagement, Forschung und politische Bildung sind unsere
wichtigsten Instrumente im Kampf gegen rechts. Darum werden wir die
Landeszentrale für Politische Bildung stärken. Mit einem
Landesdemokratiefördergesetz wollen wir Projekte und Träger unterstützen, die
sich gegen Rassismus und für eine plurale Demokratie einsetzen – mit einer
stetigen und ausgebauten Strukturförderung. Wir werden Meldemöglichkeiten für
Hetze im Netz verlässlich fördern und bedarfsgerecht ausweiten. Das gleiche gilt
für Beratungsangebote für Menschen, die von rechter Gewalt betroffen sind, wie
zum Beispiel die Fachstelle "Leuchtlinie". Mit einem Forschungsprojekt wollen
wir untersuchen, welche individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen
Hasskriminalität in Baden-Württemberg hat. Wir werden das Projekt #RespektBW der
Landesregierung und die begleitende Informationskampagne „Bitte Was?! Kontern
gegen Fake und Hass“ fortführen. Wir setzen uns für eine Anlaufstelle zur
Erforschung und Dokumentation rechtsextremistischer Strukturen ein. Sie soll an
einer Hochschule in Baden-Württemberg verankert werden. Die Zentrale Stelle der
Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in
Ludwigsburg wollen wir nach Abschluss der Strafverfolgungsaufgaben am
bestehenden Standort weiterentwickeln. Sie soll zu einem Zentrum für Dokumentation, Forschung,
Information, ErinnerungskulturErinnerung und Begegnung werden. Dazu wollen wir bereits jetzt den Grundstein legen. Ihr Ziel soll es sein,
Rechtsstaatlichkeit und, Demokratie und Menschenrechte zu fördern.
Für eine starke, leistungsfähige und humane Justiz
Eine leistungsfähige und humane Justiz ist das Fundament unseres Rechtstaates.
Kriminelles Fehlverhalten muss zeitnah sanktioniert werden. Neben der Polizei
wollen wir den Weg der Stärkung auch bei der Justiz weitergehen. Wir haben daher
in der vergangenen Legislaturperiode über 1000 neue Stellen in der Justiz
geschaffen – und wir werden hier weitermachen!
Denn nur dann können Gerichtsverfahren – von Zivilrechtsstreitigkeiten über
Strafprozesse bis hin zu Asylverfahren – schnellstmöglich durchgeführt werden.
Und nur dann kann die Justiz auch bei besonderen Lagen wie Großverfahren
kurzfristig reagieren. Schneller, effektiver Rechtsschutz und Strafen, die der
Tat auf dem Fuße folgen, sind für den Rechtsfrieden unerlässlich. Ein baden-
württembergisches Erfolgsmodell sind die Häuser des Jugendrechts, in denen
Sozialarbeit und Jugendhilfe mit Polizei und Staatsanwaltschaft
zusammenarbeiten. Hier helfen wir jungen Menschen, anstatt sie auszugrenzen.
Andere Bundesländer haben das Konzept bereits übernommen. Wir wollen den
flächendeckenden Ausbau in Baden-Württemberg weiter voranbringen.
Die Digitalisierung verändert unsere Justiz grundlegend. Baden-Württemberg ist
hier in Deutschland Vorreiter. Dies eröffnet Chancen auf mehr Bürgernähe durch
direkte, digitale Zugangsmöglichkeiten und auf eine effektivere Organisation der
Gerichte. Wir wollen diese Chancen nutzen – nicht zuletzt, damit der
gerichtliche Rechtsschutz auch in Zeiten einer Pandemie sichergestellt bleibt.
Gesetzlich sind beispielsweise auch Videoverhandlungen möglich. Sie dürfen nicht
daran scheitern, dass es den Gerichten an der technischen Ausstattung fehlt.
Zudem wollen wir möglichst vielen Beschäftigen ein mobiles Arbeiten ermöglichen,
das umwelt- und familienfreundlich ist.
Die Justiz soll möglichst viele Erfahrungswelten widerspiegeln. Nur so sind
sachgerechte Entscheidungen möglich. Und nur so ist sichergestellt, dass sich
alle Menschen unserer vielfältigen Gesellschaft von der Justiz repräsentiert
fühlen. Das erhöht die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen bei den
Bürger*innen. Deshalb wollen wir mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in der
Justiz. Obwohl Frauen mittlerweile über die Hälfte der neu eingestellten
Richter*innen und Staatsanwält*innen stellen, sind sie in Führungspositionen
noch immer stark unterrepräsentiert. Das wollen wir ändern! Dafür wollen wir
beispielsweise Funktionsämter auch in Teilzeit ermöglichen. Die Einstellung
neuer Richter*innen sollte transparent, die jeweilige Gerichtsbarkeit und der
Präsidialrat sollten miteinbezogen sein. Wir wollen die Entscheidungen, wer
warum eingestellt und befördert wird, nachvollziehbarer machen. Gleiches gilt
auch für die dienstrechtlichen Beurteilungen. Wir wollen evaluieren, an welchen
Stellen die Prüfungsordnungen der Juristischen Staatsprüfungen und das
Referendariat modernisiert werden müssen. Unter anderem wollen wir ein
Referendariat in Teilzeit ermöglichen und Prüfungskommissionen künftig möglichst
immer auch mit Frauen besetzen.
Die Justiz muss für die Bürger*innen nahbar und nachvollziehbar sein. Eine
Möglichkeit dazu bietet das Güterichterverfahren. Es hilft den Parteien zum
Beispiel durch Mediation, ihren Konflikt eigenverantwortlich zu lösen. Wir
wollen dieses alternative Verfahren flächendeckend durch dafür ausgebildetes
Personal anbieten. Die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz muss ausgebaut werden.
Sie ist ein wichtiges Element, um Gerichtsverfahren und Entscheidungen auch über
die herkömmlichen Medien hinaus nachvollziehbar und verständlich zu
kommunizieren. Wir befürworten eine stärkere Selbstverwaltung der Justiz. Die
Gerichtsorganisation muss stärker als bisher bei den Gerichten selbst liegen und
demokratisch strukturiert sein. Wir wollen das ministerielle Einzelweisungsrecht
von Justiz- und Innenministerium einschränken, um unabhängige Ermittlungen zu
garantieren.
Für nachhaltigen Opferschutz und einen humanen Strafvollzug
Die Justizvollzugsbeauftragten beider Regierungsfraktionen haben auf unsere
Initiative hin die AG „Moderner Strafvollzug“ eingerichtet, die
fraktionsübergreifend tätig ist. Ihre wichtigen Handlungsempfehlungen werden wir
umsetzen. Resozialisierung und Wiedergutmachung bzw. Opferorientierung – auf
diese Ziele wollen wir bestehende Regeln des Justizvollzugs ausrichten.
Ein Rechtstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er den Menschen in seiner Obhut
humane Haftbedingungen gewährt und menschenrechtliche Vorgaben berücksichtigt.
Hier wollen wir ansetzen, beispielsweise mit einem Bauprogramm zur
Modernisierung von Justizvollzugsanstalten, mit Spezialabteilungen für ältere
Gefangene und Online-Zugängen. Die Gefangenenseelsorge wollen wir für alle
Glaubensrichtungen, bei denen Ausbaubedarf besteht, ausweiten. Menschen in
staatlichem Gewahrsam brauchen eine Person, der sie sich anvertrauen können und
die ihnen eine Stimme gibt. Deswegen wollen wir die Stelle einer*s
Justizvollzugsbeauftragten am Landtag einrichten, die*der im Jahres-Turnus an
den Landtag und an die Landesregierung berichtet. Der Zuständigkeitsbereich wird
sich am Vorbild der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter orientieren. Er
soll alle Formen freiheitsentziehender Maßnahmen in Einrichtungen des Landes
umfassen. Dazu gehören auch die Abschiebehaft, der polizeiliche Gewahrsam und
die psychiatrische Unterbringung.
Eine humane Justiz gibt dem Opferschutz höchste Priorität. Wir haben aus diesem
Grund die Opferentschädigungen verdoppelt und die Stelle einer*s
Opferschutzbeauftragten geschaffen. An diese Stelle können sich Betroffene von
Gewalttaten wenden, um passende Unterstützungsangebote zu finden. Wir wollen die
Strukturen des Opferschutzes weiterentwickeln. Dazu gehört insbesondere der
Ausbau der verfahrensunabhängigen pseudonymisierten Spurensicherung und der
Traumaambulanzen. Wir wollen unter Leitung des Landesopferschutzbeauftragten
zentrale Lotsen an jedem Landgericht installieren und den Täter-Opfer-Ausgleich
stärken.
In bestimmten Verfahren – beispielsweise zu Kinderschutzsachen – sollen
nachgewiesene Fortbildungen bzw. Vorkenntnisse Voraussetzung der
Stellenübertragung sein. Auch die Verfahren selbst wollen wir mit Blick auf den
Opferschutz überprüfen und verbessern. Wir wollen es zum Beispiel den Opfern
sexualisierter Gewalt ersparen, in der Strafverhandlung auf ihren Peiniger zu
treffen. Dazu werden wir der Videobefragung noch mehr Geltung verschaffen.
Darum Grün!
Wer Grün wählt, stimmt für
- mehr Mitbestimmung und Transparenz: Wir setzen auf einen bürgernahen Staat
und aktive, aufgeklärte Bürger*innen, die sich einmischen
- Vielfalt: Wir setzen uns auf allen Ebenen für eine offene Gesellschaft ein
- Sicherheit und Freiheit, die Hand in Hand gehen: Sicherheit ist kein
Selbstzweck, sondern eine Voraussetzung für ein freiheitliches Leben
Kommentare
Alexander Salomon: