Die Verschärfungen des Polizeigesetzes in den vergangenen beiden Legislaturperioden haben eine Militarisierung der Polizei und eine massive Ausweitung der Überwachung der Bürger*innen ermöglicht. Ministerpräsident Kretschmann sprach von der "Grenze des verfassungsmäßig Machbaren", doch selbst der Landesdatenschutzbeauftragte zweifelt an, ob die Verschärfungen sich tatsächlich auf der verfassungsmäßigen Seite dieser Grenze bewegen. Um die Bürger*innenrechte zu stärken und Konsequenzen durch das Bundesverfassungsgericht zu verhindern, sollten umstrittene Maßnahmen, z.B. die Erweiterung präventiver Überwachungsbefugnisse, zurückgenommen werden.
Kapitel: | Ein humaner Rechtsstaat ist der Garant für Freiheit und Demokratie |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Mannheim (dort beschlossen am: 24.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 27.11.2020, 12:43 |
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