Änderungen von V1 zu V1NEU
Ursprüngliche Version: | V1 |
---|---|
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.07.2022, 09:26 |
Neue Version: | V1NEU |
---|---|
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 25.09.2022, 13:11 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 5 bis 14:
Baden-Württemberg von Bündnis 90/DIE GRÜNEN mit aller Kraft und hoher Priorität für eine rasche und deutliche Reduzierung des Flächenverbrauch einsetzt. Um beim Flächenverbrauch wirksam gegen den Klimawandel beizutragen, ist das Zeil einer Netto-Null-Versiegelung bis 2030 notwendig und festzulegen. Als Zwischenstufe soll für Baden-Württemberg bis Ende 2025 das Ziel einer maximalen Neuversiegelung von 2,5 ha/Tag gelten.s einsetzt. Um wirksam gegen die Folgen des Klimawandels beizutragen, ist das Ziel einer Netto-Null beim Flächenverbrauch bis 2035 notwendig und verbindlich festzulegen. Eine zeitnahe Zwischenstufe mit einem maximalen Flächenverbrauch von 2,5 ha/Tag muss schnellstmöglich angestrebt werden.
Da das Planungsrecht im Bereich der kommunalen Planungshoheit liegt, ist die kommunalewerden der kommunalen Selbstverwaltung in den kommenden Jahren durch klare und landesweite verbindliche Vorgaben für die Planung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten zu revidierenklare Leitlinien gegeben.