Veranstaltung: | LDK in Heidenheim am 4.-5.12.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | FOR Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.11.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.11.2021, 13:18 |
GO: Ergänzung der Geschäftsordnung
Antragstext
§2Wechsel der Stimmberechtigung
Delegierte und Ersatzdelegierte eines Kreisverbandes können über die LDK-
Webseite https://ldk.gruene-bw.de selbstständig ihre Stimmberechtigung über die
Funktion „Stimmkartenverwaltung“ – auch mehrmals – austauschen. Ein Wechsel in
einer laufenden Abstimmung ist nicht möglich und kann dazu führen, dass Stimmen
als nicht abgegeben gewertet werden.
§3 Antragstellung und Bewerbungen
Alle Anträge, Änderungsanträge und Bewerbungen sind digital über die Plattform
https://parteitage.gruene-bw.de einzureichen. Antragsschluss für alle Anträge
und
Änderungsanträge, für die kein früherer Antragsschluss gilt, ist das Ende des
TOP Formalia.
Für Bewerbungen für Ämter und Delegationen gibt es keinen generellen
Bewerbungsschluss. Innerhalb jedes Tagesordnungspunkts Wahlen wird die
Bewerber*innen-Liste jeweils einzeln durch das Präsidium geschlossen. Um sich
für ein Amt oder als Delegierte*r bewerben zu können, muss vorab digital eine
eine Bewerbung über die Plattform https://parteitage.gruene-bw.de eingereicht
werden, die mindestens den Namen und den Kreisverband enthält. Näheres hierzu
regelt die Wahlordnung.
§4 GO-Antrag
Alle stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer*innen und Ersatzdelegierte können
Geschäftsordnungsanträge über den Button „GO-Antrag“ auf der LDK-Webseite
https://ldk.gruene-bw.de ab Beginn der LDK stellen. Bei der Antragstellung sind
Name und Kreisverband sowie der Gegenstand des Antrages anzugeben. Mit dem
Absenden des Antrags wird die antragstellende Person per Videokonferenz mit der
technischen Antragskommission bzw. dem Präsidium verbunden, um die
Antragstellung abzuschließen. Die Möglichkeit Geschäftsordnungsanträge zu
stellen, haben auch Redner*innen und Bewerber*innen in ihrem jeweiligen
Abstimmungsverfahren. Diese begeben sich dazu in den Videokonferenzraum
„Gegenreden/GO-Anträge“. Geschäftsordnungsanträge sind sofort zu behandeln. Zu
ihnen wird je eine Pro- und Kontrarede zugelassen.
§5 Gegenreden
Alle stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer*innen und Ersatzdelegierte können
Gegenreden zu Geschäftsordnungsanträgen und Verfahrensvorschlägen halten. Dazu
begeben sie sich in den Videokonferenzraum „Gegenreden/GO-Anträge“. Gibt es
mehrere Personen, die eine Gegenrede halten möchten, einigen sich diese
untereinander.
§6 Geloste Redebeiträge in Aussprachen
Wortmeldungen für die in der Tagesordnung vorgesehenen Aussprachen können über
die Funktion „Redeliste“ über die LDK-Webseite https://ldk.gruene-bw.de
eingeworfen werden. Für jede Aussprache gibt es zwei Lostöpfe: einen Lostopf für
Frauen und einen offenen Lostopf.
Zu Beginn des jeweiligen TOP beginnt die Technische Antragskommission mit der
Auslosung der Redebeiträge entsprechend der im Verfahrensvorschlag vorgesehen
Anzahl. Die ausgelosten Redner*innen werden auf der LDK-Webseite
https://ldk.gruene-bw.de veröffentlich und dort direkt informiert. Sie müssen
sich rechtzeitig vor ihrem Redebeitrag in den ihnen zugewiesenen
Videokonferenzraum begeben.
§7 Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
Durchzuführende Wahlen und Abstimmungen werden über das Grüne Abstimmungstool
auf der LDK-Webseite https://ldk.gruene-bw.de durchgeführt, in das sich alle
stimmberechtigten Mitglieder mit ihrem „Grünes-Netz-Login“ einloggen können.
Die Wahlen und Abstimmungen werden dabei verdeckt durchgeführt. Bei diesen
verdeckten Abstimmungen wird das Abstimmungsverhalten nach der Abstimmung weder
für die Veranstaltungsorganisator*innen noch für die -teilnehmer*innen sichtbar
sein. Es handelt sich dennoch nicht um eine geheime Abstimmung, da das
Wahlverhalten für Systemadministrator*innen nachvollziehbar bleibt.
Ein Zusammenhang von Stimmverhalten und dem Namen der abstimmenden Personen kann
nur von der*dem Administrator*in des Servers vorgenommen werden. Diese Person
verpflichtet sich schriftlich gegenüber dem Landesverband, keine Einsicht zu
nehmen, soweit die Richtigkeit des Ergebnisses nicht formell angezweifelt wird.
§ 8 Fragen an Bewerber*innen
Alle Mitglieder können Fragen an die einzelnen Bewerber*innen zum
geschäftsführenden Landesvorstand richten. Dazu muss die entsprechende Funktion
via https://ldk.gruene-bw.de genutzt werden.
Unterstützer*innen
- Claudia Meier-Behr (KV Breisgau-Hochschwarzwald)
- Jürgen Kols (KV Tübingen)