am Samstag, 24. Mai und Sonntag, 25.Mai 2025
Grundsätzlich sind zur Landeswahlversammlung Anträge, Änderungsanträge und Bewerbungen in Textform über Antragsgrün möglich. Zu beachten sind dabei folgende Fristen:
Erste Bereitstellung der Delegiertenunterlagen:
- Berücksichtigt werden Eingänge über Antragsgrün bis zum Freitag, 11. April 2025
- Bereitstellung der Unterlagen: spätestens Freitag, 18. April 2025
Zweite Bereitstellung der Delegiertenunterlagen und Frist für eigenständige Anträge:
- Antragsschluss für eigenständige Anträge: Freitag, 25. April 2025
- Bereitstellung der Unterlagen: spätestens Freitag, 02. Mai 2025
Dritte Bereitstellung der Delegiertenunterlagen und Frist für Änderungsanträge
- Antragsschluss für Änderungsanträge: Freitag, 16. Mai 2025
- Bereitstellung der Unterlagen: Mittwoch, 21. Mai 2025
Achtung: Auf später eingegangene Bewerbungen, Dringlichkeits- und dringliche Änderungsanträge werden die Delegierten nicht mehr vorab aufmerksam gemacht. Sie sind aber in Antragsgrün tagesaktuell einsehbar.
Antragsberechtigt sind:
- Kreisverbände
- Ortsverbände
- Landesvorstand
- Landesfinanzrat
- Grüne Jugend BW
- Kommunalpolitische Vereinigung GAR
- Landesarbeitsgemeinschaften
- oder mindestens 20 Mitglieder, die einen Antrag gemeinschaftlich stellen.
Anträge und Änderungsanträge
Bitte verwendet für Eure Anträge und Änderungsanträge ausschließlich die Parteitags-Webseite parteitage.gruene-bw.de. Wir verwenden für diesen Landesparteitag erneut das Tool Antragsgrün. Beachtet dafür: Um einen Antrag oder Änderungsantrag stellen zu können, muss man sich zwingend mit seinen Zugangsdaten zum „Grünen Netz“ einloggen. Wenn man seinen Antrag online eingestellt hat, ist er nicht sofort sichtbar. Erst müssen ihn die laut Satzung nötigen neunzehn weiteren Unterstützer*innen mitzeichnen. Um diese zu sammeln, könnt ihr bequem den nach Antragseinstellung angezeigten Link versenden und eure Unterstützer*innen um Mitzeichnung bitten. Diese müssen sich auch mit ihren Zugangsdaten einloggen und den Antrag im Tool offiziell unterstützen. Unterstützen genug Mitglieder den Antrag, muss er offiziell von euch eingereicht werden, damit er dann von den Admins freigeschaltet werden kann. Wenn antragsberechtigte Gremien einen Antrag oder Änderungsantrag stellen, müssen keine Unterstützer*innen gesammelt werden.
Bitte beachtet, dass ihr eure Anträge früh genug einstellt, damit alle Unterstützer*innen vor Fristablauf die Möglichkeit zur Mitzeichnung haben. Bei Fragen dazu wendet euch bitte an Pascal Haggenmüller | pascal.haggenmueller@gruene-bw.de | 0711 9935925.
Antragsberechtigung - S: OBEN: EINES LÖSCHEN
Antragsberechtigt für die Landeswahlversammlung sind Orts- und Kreisverbände, der Landesvorstand, die Landesarbeitsgemeinschaften, die Vereinigungen, der Landesfinanzrat sowie mindestens zwanzig Einzelmitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen. GRÜNE JUGEND?
Zugangsdaten Grünes Netz für Antragsgrün
Zur Nutzung des „Grünen Netzes“ ist es zwingend notwendig, sich mit einer so genannten Zweifaktor-Authentifizierung anzumelden. Das heißt: neben dem Passwort muss noch ein zusätzliches Einmal-Passwort beim Login eingegeben werden, das man z.B. über eine SMS erhält. Dazu ist zwingend eine Einrichtung vorab nötig. Mehr Informationen dazu findet ihr hier.
Falls ihr eure Zugangsdaten nicht mehr wisst, schreibt bitte eine Mail an netz@gruene.de. Habt ihr nur euer Passwort vergessen, könnt ihr es über die Funktion „Zugangsdaten vergessen“ in der Anmeldemaske von Antragsgrün anfordern. Plant dabei aber in Hinblick auf die Antragsfristen eine ausreichende Bearbeitungszeit für die Bundesgeschäftsstelle ein.