Veranstaltung: | LDK in Heidenheim am 4.-5.12.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | V Anträge und Resolutionen |
Status: | Beschluss |
Beschlossen am: | 04.12.2021 |
Eingereicht: | 10.12.2021, 11:22 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Satzungsänderung GJBW: Ortsgruppen
Beschlusstext
Die Landesdelegiertenkonferenz stimmt der folgenden Satzungsänderung der Grünen
Jugend Baden-Württemberg zu:
Die Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg hat am
15.05.2021 die Einfügung folgender Paragraphen/Abschnitte in die Landessatzung
digital beschlossen und mit einer Briefwahl bestätigt:
§ 3 Mitgliedschaft
- (Einfügen in Abschnitt 3): Jedes Mitglied ist automatisch Mitglied der
regional zugehörigen Ortsgruppe. Falls es keine Ortsgruppe in der Region gibt,
darf das Mitglied in Absprache mit dem Landesvorstand eine Ortsgruppengründung
anstoßen.
§ 4 Gliederung und Aufbau
- (Hinzufügen dieses Abschnittes als Abschnitt 1): 1. Die Grüne Jugend besteht
aus Ortsgruppen, die sich in der Regel entlang der Bündnis 90/ Die Grünen
Kreisverbandsstruktur organisieren. Jedes Mitglied des Ortsgruppenvorstands muss
Mitglied im Landesverband der Grünen Jugend Baden-Württemberg werden.
Ortsgruppen sind in der Regel bei den Bündnis 90/ Die Grünen Kreisverbänden
angesiedelt.
- (Nennung der Ortsgruppen als Organ der GJBW in §4 Abschnitt 3)
§ 7 Landesvorstand (LaVo)
- (Hinzufügen dieses Abschnittes als Abschnitt 8): 8. Der Landesvorstand
beschließt nach eingereichtem Antrag über die Anerkennung neuer Ortsgruppen.
Falls ein Antrag abgelehnt wird, haben die Antragssteller*innen die Möglichkeit,
den Antrag an die Landesmitgliederversammlung weiterzugeben. Diese soll über die
Anerkennung mit einer einfachen Mehrheit entscheiden.
- (Einfügen dieses Paragraphs als Paragraph 8): § 8 Ortsgruppen
1.Der GJ-Landesverband gliedert sich in Ortsgruppen, die sich entlang der
Kreisverbandsstruktur der Bündnis 90/Die Grünen orientieren und die bei den
Bündnis 90/ Die Grünen Kreisverbänden angesiedelt sind. In Einzelfällen kann
davon abgewichen werden.
2. Die Gründung einer neuen Ortsgruppe wird beim Landesvorstand schriftlich
beantragt. Der Landesvorstand kann diese mit einfacher Mehrheit bestätigen.
Falls ein Antrag abgelehnt wird, haben die Antragssteller*innen die Möglichkeit,
den Antrag an die Landesmitgliederversammlung weiterzugeben. Diese soll über die
Anerkennung mit einer einfachen Mehrheit entscheiden.
3. Ortsgruppen geben sich eine eigene Satzung, ihre Satzung darf der Satzung des
Landesverbandes nicht widersprechen.
4. Wenn Ortsgruppen einen neuen Vorstand wählen, muss das für sie zuständige
Landesvorstandsmitglied oder die Mitgliederverwaltung der GJBW informiert
werden.