Veranstaltung: | LDK in Heidenheim am 4.-5.12.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | FOR Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.11.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.11.2021, 13:21 |
WO: Wahlordnung
Antragstext
§1 Anwendungsbereich
(1) Diese Wahlordnung regelt die Wahl der Ämter und Delegationen des
Landesverbandes Baden-Württemberg, die auf Grund der aktuellen pandemischen Lage
nicht auf einer Präsenzsitzung gewählt werden können. Deshalb wird im Rahmen des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-
19-Pandemie unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie die 40.
Landesdelegiertenkonferenz als digitale Versammlung mit anschließender
Schlussabstimmung per Briefwahl durchgeführt.
§ 3 Bewerbung und Abstimmung
(1) Zu einem Wahlgang sind als Kandidat*innen alle Mitglieder zugelassen, die
rechtzeitig vor Beginn der Wahl bei der technischen Antragskommission ihre
Kandidatur schriftlich in der Antragsplattform https://parteitage.gruene-bw.de
eingereicht und über die entsprechende Funktion auf der LDK-Webseite
https://ldk.gruene-bw.de angemeldet haben. Das Präsidium verkündet den
Bewerbungsschluss für den jeweiligen Wahlgang. Nach Bekanntgabe des
Bewerbungsschlusses für einen Wahlgang durch das Präsidium ist eine Kandidatur
für die entsprechenden Ämter oder Delegationen nicht mehr möglich.
(2) Es werden alle Abstimmungsbriefe geöffnet und jeweils zunächst die
Eidesstattliche Erklärung geprüft. Ist diese in Ordnung und von dem
stimmberechtigten Mitglied unterschrieben, wird der Stimmumschlag von der
eidesstattlichen Versicherung getrennt. Anschließend werden die Stimmumschläge
geöffnet und von der Auszählkommission gezählt.
Unterstützer*innen
- Jürgen Kols (KV Tübingen)