Der Antragstext wurde vom Landesvorstand bereits im Antrag berücksichtigt, jedoch an der falschen Stelle eingefügt. Wir als Antragsteller beabsichtigen deshalb eine Verschiebung des Absatzes mit wenigen Änderungen in das richtige Kapitel.
Der Bedarf an fehlendem Wohnraum wird inzwischen von keiner Partei in Deutschland bestritten. Wohnraum allein zu fordern unterscheidet uns Grüne daher von keiner anderen Partei. Allerdings dürfen wir Grüne die Fehler nicht übersehen, die bei der Schaffung von Wohnraum immer wieder begangen werden.
Seit der Charta von Athen (1933 in Athen verabschiedet) hat sich der Städtebau in negativer Weise entwickelt. Die Auflösung des klassischen Urbanismus durch die funktionale Trennung von bebauten Quartieren nach Wohnungen (z. B. Großwohnsiedlungen in Trabantenstädten), Büros, Einkaufsmöglichkeiten und Industrie, sowie die „autogerechte“ Stadt hat zu einem erheblichen Verlust der Qualität in Städten und im ländlichen Bereich geführt. Vor allem wurde der individuelle Autoverkehr notwendig der u.a. zu den heute spürbaren gravierenden Problemen unserer Städte geführt hat. Der Wohnungsbau unter dem Druck der großen Wohnungsnot nach dem 2. Weltkrieg hat die Entwicklung der funktionalen Trennung im Städte- und Siedlungsbau in großem Umfang verstärkt.
Viel zu spät, erst 2017 wurde das „Urbane Gebiet“ im deutschen Bauplanungsrecht als ein Baugebiet „wiederentdeckt“, welches nach § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dient. Das Leitbild des Urbanen Gebiets ist eine Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung. Allerdings besteht unter dem derzeitigen Druck des fehlenden und insbesondere des fehlenden bezahlbaren Wohnraums die Gefahr, dass die Fehler der Trennung der städtischen Funktionen erneut gemacht werden. Dies muss unbedingt verhindert werden.
Als positives Beispiel kann die Stadtentwicklung in Tübingen genannt werden, die seit 1990 das urbane Gebiet unter dem Motto „Stadt der kurzen Wege“ zum Prinzip der städtebaulichen Entwicklung erhoben hat. Das „Französische Viertel“ und das „Loretto Areal“ aus den 90-er Jahren und die vor kurzem fertig gestellte „Alte Weberei“ können hier beispielhaft genannt werden.
Wir Grüne fordern daher, dass künftig nur noch Wohnraum in gemischten Quartieren geschaffen wird. Diese grundsätzliche Forderung kann nicht nebenbei sondern muss an erster Stelle stehen.
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