Hallo auf Antragsgrün,
der Landesvorstand beruft die 38. Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg für den 10./11. April 2021 ein.
Angesichts der aktuellen Infektionslage im Land hat der Landesvorstand beschlossen, dass der Parteitag nicht als Präsenzveranstaltung, sondern in einem digitalen Format durchgeführt wird. Die Landesliste wird dabei in einer digitalen Versammlung gewählt und von den Delegierten mit einer Schlussabstimmung in Form der Briefwahl bestätigt.
Wir wollen in Zeiten der Pandemie das Gesundheitsrisiko für alle möglichst niedrig halten. Bitte gebt uns noch etwas Zeit, an den konkreten Formaten und am konkreten Ablauf zu feilen. Wir werden Euch rechtzeitig über die Details informieren. Auch welche Möglichkeiten zur Vorstellung es für Bewerber*innen zur Landesliste gibt, klären wir derzeit noch.
In Übereinstimmung mit der Landessatzung legt der Landesvorstand folgende Fristen fest:
Frist für satzungsändernde Anträge und Einsendefrist für die 1. Versendung der Delegiertenunterlagen:
Tagesordnung, satzungsändernde und sonstige Anträge, Bewerbungen
Einsendefrist: Sonntag, 21. Februar 2021 (via Antragsgrün)
Versand: Freitag, 26. Februar 2021
Frist für eigenständige Anträge und Einsendefrist für die 2. Versendung der Delegiertenunterlagen:
Anträge, Änderungsanträge, Bewerbungen
Einsendefrist: Sonntag, 14. März 2021 (via Antragsgrün)
Versand: Freitag, 19. März 2021
Einsendefrist für die Tischvorlage:
Initiativanträge, Änderungsanträge, Bewerbungen
Einsendefrist: Sonntag, 4. April 2021 über Antragsgrün
Achtung: Unterlagen, die nicht rechtzeitig als Tischvorlage eingereicht werden, müssen selbst vervielfältigt und in einer Auflage von 250 Stück zur LDK mitgebracht werden.
Hinweis zur Bewerbung für die Landesliste:
Beweber*in für die Landesliste kann sein, wer am Wahltag Deutsche*r i.S.d. Art 116 Abs. 1 Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht nach §13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder nach §15 Abs. 2 BWG von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und keiner anderen Partei angehört.
Hinweis zur Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt für die Landesdelegiertenkonferenz sind Orts- und Kreisverbände, der Landesvorstand, die Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesausschuss, der Virtuelle Parteitag, die Vereinigungen, der Landesfinanzrat sowie mindestens zehn Einzelmitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen.