Veranstaltung: | Digitale LDK am 10.-11. April 2021 in Heilbronn |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP1 Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 30.03.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.04.2021, 11:36 |
GO: Ergänzung der Geschäftsordnung zur Landesdelegiertenkonferenz für die Durchführung der digitalen LDK am 10./11. April 2021
Antragstext
§1 Anwendungsbereich
Diese Geschäftsordnung ergänzt die bestehende Geschäftsordnung für
Landesdelegiertenkonferenzen für die digitale Landesdelegiertenkonferenz am 10.
und 11. April 2021 mit eingeschlossener Aufstellungsversammlung für die
Landesliste. Auf Grund der digitalen Durchführung der Landesdelegiertenkonferenz
sind zusätzlicher Regelungen notwendig.
§2Wechsel der Stimmberechtigung
Gemeldete Delegierte und Ersatzdelegierte können innerhalb des Kreisverbandes
über die LDK-Webseite https://ldk.gruene-bw.de selbstständig ihre
Stimmberechtigung über die
Funktion „Stimmkartenverwaltung“ – auch mehrmals – austauschen. Ein Wechsel in
einer laufenden Abstimmung ist nicht möglich und kann dazu führen, dass Stimmen
als nicht abgegeben gewertet werden.
Für Bewerbungen zur Landesliste gibt es keinen generellen Bewerbungsschluss. Für
jeden Listenplatz wird die Bewerbungsliste einzeln geschlossen. Bei der
verbunden Einzelwahl endet die Bewerbungsfrist für alle betroffenen Listenplätze
mit Schließen der Bewerberliste gemeinsam. Um sich für einen Listenplatz
bewerben zu können, muss vorab digital eine Bewerbung über die Plattform
parteitage.gruene-bw.de eingereicht werden, die mindestens den Namen und den
Kreisverband enthält.
Alle stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer*innen und Ersatzdelegierte können
Geschäftsordnungsanträge über den Button „GO-Antrag“ auf der LDK-Webseite
https://ldk.gruene-bw.de ab Beginn der LDK stellen. Bei der Antragstellung sind
Name und Kreisverband sowie der Gegenstand des Antrages anzugeben. Mit dem
Absenden des Antrags wird die antragstellende Person per Videokonferenz mit der
technischen Antragskommission bzw. dem Präsidium verbunden, um die
Antragstellung abzuschließen. Die Möglichkeit Geschäftsordnungsanträge zu
stellen, haben auch Redner*innen und Bewerber*innen in ihrem jeweiligen
Abstimmungsverfahren. Diese begeben sich dazu in den Videokonferenzraum
„Gegenreden/GO-Anträge“. Geschäftsordnungsanträge sind sofort zu behandeln. Zu
ihnen wird je eine Pro- und Kontrarede zugelassen.
Alle stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer*innen und Ersatzdelegierte können
Gegenreden zu Geschäftsordnungsanträgen und Verfahrensvorschlägen halten. Dazu
begeben sie sich in den Videokonferenzraum „Gegenreden/GO-Anträge“. Gibt es
mehrere Personen, die eine Gegenrede halten möchten, einigen sich diese
untereinander.
§6 Geloste Redebeiträge in Aussprachen
Wortmeldungen für die in der Tagesordnung vorgesehenen Aussprachen können über
die Funktion „Redeliste“ über die LDK-Webseite https://ldk.gruene-bw.de
eingeworfen werden. Für jede Aussprache gibt es zwei Lostöpfe: einen Lostopf für
Frauen und einen offenen Lostopf.
Die Lostöpfe für Aussprache zum TOP „Aussprache zur aktuellen politischen Lage“
werden nach Beschluss der Geschäftsordnung geöffnet. Zu Beginn des TOP findet
dann die Auslosung statt. Die Auslosung der Redebeiträge erfolgt entsprechend
der im
Verfahrensvorschlag vorgesehen Anzahl. Die ausgelosten Redner*innen werden auf
der LDK-Webseite https://ldk.gruene-bw.de veröffentlich und dort direkt
informiert. Sie müssen sich rechtzeitig vor ihrem Redebeitrag in den ihnen
zugewiesenen Videokonferenzraum begeben.
Durchzuführende Wahlen und Abstimmungen werden über das Grüne Abstimmungstool
auf der LDK-Webseite https://ldk.gruene-bw.de durchgeführt.
Die Wahlen und Abstimmungen werden dabei verdeckt durchgeführt. Bei diesen
verdeckten Abstimmungen wird das Abstimmungsverhalten nach der Abstimmung weder
für die Veranstaltungsorganisator*innen noch für die -teilnehmer*innen sichtbar
sein. Es handelt sich dennoch nicht um eine geheime Abstimmung, da das
Wahlverhalten für Systemadministrator*innen nachvollziehbar bleibt.
Ein Zusammenhang von Stimmverhalten und dem Namen der abstimmenden Personen kann
nur von der*dem Administrator*in des Servers vorgenommen werden. Diese Person
verpflichtet sich schriftlich gegenüber dem Landesverband, keine Einsicht zu
nehmen, soweit die Richtigkeit des Ergebnisses nicht formell angezweifelt wird.
Jede*r Bewerber*in muss sich für die Listenplätze und Wahlgänge, für die sie
oder er antritt über die entsprechende Funktion via https://ldk.gruene-bw.de
anmelden.
§ 9 Fragen an Bewerber*innen
Alle Mitglieder können Fragen an die einzelnen Bewerber*innen richten. Dazu muss
die entsprechende Funktion via https://ldk.gruene-bw.de genutzt werden. Die
Anzahl der Fragen und Beantwortungszeit regelt die Wahlordnung.
Für die Aussprache werden Reden des Landesvorstands und des Ministerpräsidenten
vorgesehen. Zudem werden drei gesetzte Redebeiträge von 5 Minuten und vier
geloste Redebeiträge aus dem Lostopf für Frauen und vier geloste Redenbeiträge
aus dem offenen Lostopf mit einer Redezeit von je 3 Minuten vorgesehen.