Die Marktregeln müssen an die veränderte Situation bei der Stromerzeugung angepasst werden. Die regulatorischen Grundsätze des heutigen Strommarkts bevorzugt fossile Kraftwerke, welche ihren Strom auf dem hochpreisigen Terminmarkt verkaufen können. Die Erneuerbaren sind von diesem attraktiven Marktsegment ausgeschlossen. Erneuerbarer Strom muss daher auf dem Spotmarkt verramscht werden oder gar abgeregelt werden. Die EEG Umlage kann dadurch die Einspeisevergütung nicht decken und die EEG-Förderung fließt auf indirektem Weg in die fossilen Kraftwerke. Wir müssen dafür sorgen, dass die Erneuerbare Energien zum Terminmarktpreis zu vergüten sind und die konventionellen Kraftwerke das Risiko der Verdrängung durch Erneuerbare mit in ihre Terminmarktpreise einkalkulieren müssen. Dadurch kann mittelfristig die EEG-Umlage ganz wegfallen und der Strompreis deutlich sinken.
Kapitel: | Konsequenter Klima- und Naturschutz sichert unsere Lebensgrundlagen |
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Antragsteller*in: | LAG Energie BaWü (dort beschlossen am: 28.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K1-260 |
Eingereicht: | 28.11.2020, 22:29 |
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