Hallo auf Antragsgrün,
der Landesvorstand beruft die 37. Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg für den 12./13. Dezember 2020 ein.
Angesichts der aktuellen Infektionslage im Land hat der Landesvorstand beschlossen, dass der Parteitag nicht als Präsenzveranstaltung, sondern in einem digitalen Format durchgeführt wird: Wir wollen in Zeiten der Pandemie das Gesundheitsrisiko für alle möglichst niedrig halten. Bitte gebt uns noch etwas Zeit, an den konkreten Formaten und am konkreten Ablauf zu feilen. Wir werden Euch rechtzeitig über die Details informieren.
Die Antragsfrist für Änderungsanträge zum Landtagswahlporgramm ist abgelaufen. Damit können keine weiteren Änderungsanträge eingereicht werden.
In Übereinstimmung mit der Landessatzung legt der Landesvorstand folgende Fristen fest:
Frist für satzungsändernde Anträge und Einsendefrist für die 1. Versendung der Delegiertenunterlagen:
Tagesordnung, Entwurf für das Landtagswahlprogramm, satzungsändernde und sonstige Anträge, Bewerbungen
Einsendefrist: Sonntag, 25. Oktober 2020 (via Antragsgrün)
Versand: Freitag, 30. Oktober 2020
Frist für eigenständige Anträge und Einsendefrist für die 2. Versendung der Delegiertenunterlagen:
Entwurf Präambel zum Landtagswahlprogramm, Sonstige Anträge, Änderungsanträge, Bewerbungen
Einsendefrist: Sonntag, 15. November 2020 (via Antragsgrün)
Versand: Freitag, 20. November 2020
Frist für Änderungsanträge zum Landtagswahlprogramm und Einsendefrist für die 3. Versendung der Delegiertenunterlagen:
Änderungsanträge zum Landtagswahlprogramm, Initiativanträge, Änderungsanträge zu Anträgen, Bewerbungen
Einsendefrist: Samstag, 28. November 2020 (via Antragsgrün)
Versand: Freitag, 4. Dezember 2020
Einsendefrist für die Tischvorlage:
Initiativanträge, Änderungsanträge zu Anträgen (aber nicht zum Landtagswahlprogramm), Bewerbungen
Einsendefrist: Sonntag, 6. Dezember 2020 über Antragsgrün
Hinweis zur Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt für die Landesdelegiertenkonferenz sind Orts- und Kreisverbände, der Landesvorstand, die Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesausschuss, der Virtuelle Parteitag, die Vereinigungen, der Landesfinanzrat sowie mindestens zehn Einzelmitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen.