Im Harzt-IV-Satz sind aktuell nur rund 30 Euro für Mobilität enthalten. Natürlich ist unser Ziel, so wie gerade im Grundsatzprogrammprozess diskutiert, die Überwindung von Harzt-IV. Das wird aber nicht von heute auf morgen gelingen. Daher braucht es zumindest vorübergehend andere Lösungen, damit Menschen nicht wegen mangelnder finanzieller Mittel für Mobilität von der Teilhabe ausgeschlossen sind. Das Land unterstützt die Kommunen schon heute vielfältig bei der Finanzierung des ÖPNV. Dennoch gibt es viele Verkehrsverbünde, in denen die es bis heute keine Sozialtickets gibt. Deshalb werden wir die Landesförderung zukünftig an die Verpflichtung koppeln, Sozialtickets anzubieten, die mit den Harzt-IV-Sätzen bezahlbar sind.
Kapitel: | Eine klimagerechte Mobilität für alle ist in unserem Land erreichbar |
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Antragsteller*in: | LAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 16.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K2-135-4 |
Eingereicht: | 25.11.2020, 10:15 |
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