"Gentechnikfreiheit" macht es unmöglich, Pflanzen, die mit den den Methoden der Neuen Grünen Gentechnik gezüchtet wurden, in Freilandversuchen zu beforschen. Im neuen Grundsatzprogramm werden die Chancen der Neuen Grünen Gentechnik hervorgehoben, diese Chancen sollten wir nutzen und die Entwicklung von Pflanzen, die ideal an den Klimawandel angepasst sind, zu entwickeln.
Aktuell wird Gleiches ungleich reguliert. Die klassische Mutationszüchtung ist immer ein ungerichtetes „Schrotschussexperiment“: Wenn Pflanzen ionisierender Strahlung oder erbgutverändernden Chemikalien ausgesetzt werden, sollen verschiedene, möglichst zahlreiche Mutationen ausgelöst werden. Aus diesen zufälligen Mutationszüchtungen, einer Sammlung von off-target-Effekten, werden dann diejenigen Pflanzen ausgesucht, die die erwünschten Merkmale tragen. Dies ist ein langwieriger und teurer Prozess, das Ergebnis sind „genetisch veränderte Organismen“, GVOs, die aber paradoxerweise aktuell laut Europäischem Gerichtshof, dem EuGH, von allen Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten befreit sind.
Im Gegensatz dazu unterliegen Pflanzen, die mit den präzisen Methoden der Neuen Grünen Gentechnik, der Genomeditierung mittels CRISPR/Cas, gezüchtet werden, den gleichen Zulassungs- und Kennzeichnungsvorschriften wie tatsächlich gentechnisch veränderte Pflanzen. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, denn das EuGH-Urteil ist keine wissenschaftliche Expertise, sondern eine juristische Interpretation geltender Gesetze, die vor 25 Jahre entstanden sind und den damaligen, inzwischen längst überholten Stand der Wissenschaft wiedergeben.
Kommentare
Martina Braun:
Gentechnische Verfahren werden bereits in anderen Lebensbereichen( aktuell bei Impfstoffen) eingesetzt.