Beim Begriff "Nutztierhaltung" wird das tier ausschließlich über seinen Nutzwert definiert und nicht als schützenswertes Lebewesen, das um seiner selbst Willen geschützt wird. (Siehe GG, Staatsziel Tierschutz)
Kapitel: | Unsere ländlichen Räume ökologisch und lebenswert weiterentwickeln |
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Antragsteller*in: | LAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 26.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.11.2020, 17:27 |
Kommentare
Claudia Häusler:
Die Tiere dürfen nicht länger als Produktionsmaschinen angesehen werden, deren einziger Zweck es ist, für die menschliche Ernährung ausgebeutet und getötet zu werden.
Veränderung fängt in den Köpfen und somit auch im Sprachgebrauch an.