Beim Begriff Nutztier wird das Tier ausschließlich über seinen Nutzwert definiert und nicht als schützenswertes Lebewesen, das um seiner selbst willen geschützt werden muss (GG, Staatsziel Tierschutz).
Kapitel: | Unsere ländlichen Räume ökologisch und lebenswert weiterentwickeln |
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Antragsteller*in: | LAG Tierschutzgesetz (dort beschlossen am: 26.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 26.11.2020, 17:32 |
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