Das wichtige Thema des Fahrradtourismus fehlte bisher völlig im Wahlprogramm. Nicht erst seit Corona boomt es – zurecht. Denn diese umweltfreundliche Art zu Verreisen tut nicht nur dem Klima gut, sondern auch der lokalen Wirtschaft: Nachweislich lassen übernachtende Fahrradreisende mehr Geld im Ort, als diejenigen, die mit dem Auto unterwegs sind.
Wir haben im Land einige besonders attraktive Fahrradfernwege, diese wollen wir stärker bewerben und unterstützen.
Die Nutzung des Waldes ist für Wanderer:innen und Fahrradfahrer:innen ein Genuss, sei es bei einer langen Reise oder bei der Naherholung in Ortsnähe. Die Beschränkung durch die 2-Meter-Regel trifft alle Radfahrenden, nicht nur die Mountainbiker. Inzwischen sprechen sich diverse Verbände, darunter auch der Schwarzwaldverein, für eine Überarbeitung aus [1]. Grundlage könnte das gemeinsame Eckpunktepapier [2] von Waldbesitzer:innen, Waldnutzer:innen und amtlichen Institutionen sein, die sich in der Bundesplattform Wald – Sport, Erholung, Gesundheit (WaSEG), zusammengeschlossen haben. In dem Papier wird eine Vereinfachung der sehr diversen Rechtslage zum Betretungsrecht des Waldes empfohlen. Denkbar ist eine Umkehrung der Rechtslage. Grundsätzlich ist das Fahrradfahren auf allen (geeigneten) Wegen erlaubt, aber in „Hotspots“ bei denen viele Menschen den Wald per Pedes und per Fahrrad nutzen, sowie in sensiblen Bereichen, die als Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen dienen, werden Regeln und ggf. Sperrungen verfügt.
Das Thema wurde und wird kontrovers diskutiert. Nachdem es in der letzten Legislatur nicht aufgegriffen wurde, wäre es auch vor dem Hintergrund des erfreulichen Booms des Radfahrens wieder an der Zeit, eine ergebnisoffene Diskussion zu führen.
[0]: Einen kurzen zeitlichen Überblick gibt es hier: https://www.dimb.de/fachberatung/interessenvertretung/projekte/2mr/
[1]: https://www.schwarzwaldverein.de/cms_upload/files/pdf/zeitschrift/2020_03.pdf
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