Ein kommunales Solarpotenzialkataster ist das Instrument, mit dem auf die Besitzer*innen der Immobilie durch die jeweilige Kommune zugegangen werden und die Solarpflicht praktikabel auch umgesetzt werden kann. Die Besitzer*in haben daraufhin die Möglichkeit die potentielle Fläche zur Energiegewinnung an ein Energieunternehmen zu vermieten (im optimalen Fall, dem lokalen Energieunternehmen) oder betreibt selbst eine Anlage auf dieser Fläche.
Um sowohl von Landesseite die LBO anzupassen und den Kommunen die Möglichkeit zu geben, dies in ihren Haushalten berücksichtigen zu können, ist die Einführung ab dem Jahr 2023 realistisch.
Kapitel: | Nachhaltiges Wohnen bringt Lebensqualität und Klimaschutz zusammen |
---|---|
Antragsteller*in: | Silke Gericke (KV Ludwigsburg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.11.2020, 11:51 |
Kommentare
Ralf Roschlau:
Erwin Köhler:
Florian Sorg:
Markus Tittelbach:
Ingrid Hönlinger:
Hermino Katzenstein:
Nachdem meine Gemeinde das vor gut 10 Jahren mal hatte (leider hatte), war mir sofort klar, das auf mein Dach eine PV-Anlage kommt.
Ist euch klar, dass die Kommunen - zu Recht! - die Ausgaben vom Land erstattet bekommen wollen, wenn die Pflicht von dort angeordnet wird? Wir dürfen aber die Kommunen nicht aus ihrer finanzielle Verantwortung nehmen.
Daher bin ich von dem ÄA noch nicht ganz überzeugt...
Elisabeth Simpfendoerfer-Paul:
Florian Sorg:
Evelyn Sindermann: