Der Begriff allgemeinbildende Schule umfasst auch die sonderpädagigischen Bildungs- und Beratungszentren. Deshalb ist hier Begriff „allgemeine Schule“ richtig, siehe z. B. nach § 15 des Schulgesetzes.
Kapitel: | Für beste Bildung von Anfang an |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 13.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 17.11.2020, 15:33 |
Kommentare