Um eine Betriebserlaubnis zu bekommen, muss eine Einrichtung bereits heute Präventions- und Kinderschutzkonzepte vorlegen. Die Forderung, dass es solche Konzepte geben soll, ist daher obsolet. Sinnvoll ist die Forderung, dass diese Konzepte auch angewandt und umgesetzt werden. Die Forderung lässt sich gut mit weiteren Anforderungen aus der Kinderrechtskonvention und dem Kinderschutzgesetz erweitern, die thematisch zu dem Thema Schutzkonzepte dazu gehören.
Kapitel: | Für beste Bildung von Anfang an |
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Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 13.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 17.11.2020, 18:23 |
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