Besonders für Berufseinsteiger*innen, die ihr Referendariat beendet haben und ohnehin die deutlich geringeren Anwärterbezüge des Landes erhalten (Bsp. aktuell für Grundschullehramt: AW A12 – 1.493,53 EUR brutto / Gymnasiallehramt: AW A 13Z – 1.562,62 EUR brutto), stellen die ersten Sommerferien vor dem Berufseinstieg eine finanzielle Herausforderung dar. Zu den fehlenden Bezügen kommen häufig teure Umzüge zum neuen Dienstort und nötige Anschaffungen wie Lehrmittel (Schulbücher und Fachliteratur) hinzu. Durch die Zahlungsweise des LOBW zu Monatsbeginn erhalten die Studienreferendar*innen ihre letzten Bezüge Anfang Juli, durch Verzögerungen bei Berufseinsteiger*innen die nächsten Bezüge i.d.R. erst wieder Mitte bis Ende September. Durch den 18-monatigen Vorbereitungsdienst bestehen beim größten Teil der Referendar*innen durch ihre Verbeamtung auf Widerruf zudem keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld I, somit lediglich auch ALG II (Hartz 4).
Kapitel: | Für beste Bildung von Anfang an |
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Antragsteller*in: | Benjamin Bauer (KV Karlsruhe) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 25.11.2020, 12:17 |
Kommentare
Lioba Burck:
Kai Langenekert: