Begründung: die Begrenzung des Wahlrechts - als ein zentrales Grundrecht der Demokratie - erst ab dem 18. Lebensjahr zu zugestehen, ist mindestens begründungsbedürftig. Das gilt jedoch auch für jede andere Altersgrenze. Eine Wahlaltersenkung auf 16 Jahre ist der pragmatische, realistische nächste Schritt. Darüber hinaus lohnt sich die Diskussion, ob und welches Mindestalter für Wahlen sinnvoll ist, mit offenem Ergebnis.
Kapitel: | Allen Kindern und Familien müssen wir gezielt den Rücken stärken |
---|---|
Antragsteller*in: | Kreisverband Mannheim (dort beschlossen am: 24.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
Eingereicht: | 27.11.2020, 11:33 |
Kommentare