Begründung: Junge Menschen engagieren sich auf vielfältige Weise in der Gesellschaft, übernehmen Verantwortung für sich und andere. Ab 14 Jahren können sie ihre Religionszugehörigkeit bestimmen, unter 18 eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Auf kommunaler Ebene dürfen sie bereits ab 16 Jahren wählen, einer viel komplizierteren Wahl mit vielen abzugebenden Stimmen, unechten Teilortswahlen etc. Es ist den jungen Menschen kaum zu vermitteln, wieso sie dann auf Landesebene nicht wählen dürfen.
Kapitel: | Allen Kindern und Familien müssen wir gezielt den Rücken stärken |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Mannheim (dort beschlossen am: 24.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 27.11.2020, 12:35 |
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