Der bisherige Text spricht von einer Interessenvertretung der Angestellten. Die Pflegekammer ist jedoch kein "Gewerkschaftsersatz", sondern eine berufsständische Interessenvertretung, die neben Angestellten auch Selbstständige umfasst. Die Bestätigung durch eine Vollbefragung ist eine Konsequenz aus sehr schlechten Erfahrungen in anderen Bundesländern und somit eine vertrauensbildende Maßnahme. Denn wir sind sicher: Wir können die Pflegekammer in einer Weise aufstellen, welche einen echten Mehrwert bringt und die Pflegekräfte überzeugt.
Kapitel: | Gesundheit, Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | Thomas Poreski (KV Reutlingen) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K11-302 |
Eingereicht: | 17.11.2020, 10:02 |
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