Begründung
In Übereinstimmung mit Grundgesetz, Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Internationaler Menschenrechtskonvention haben Asylsuchende und Geflüchtete ein Recht auf adaequate gesundheitliche Versorgung und freien Zugang zu medizinischen Angeboten. Ein solches Recht - unabhängig vom Aufenthaltsstatus - haben wir auch in unserem neuen Grundsatzprogramm (Kapitel 4, Absatz 209) festgeschrieben.
Durch das Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Geflüchtete über einen längeren Zeitraum (aktuell für 18 Monate) nur eine eingeschränkte medizinische Versorgung. Sie haben dann keine Versicherungskarte, sondern müssen sich jede einzelne Behandlung vom Sozialamt genehmigen lassen. Die Behandlung setzt oft sehr spät ein oder wird bei bestimmten Indikationen auch ganz verweigert. Es kommt durch dieses Verfahren nachweislich zu Verzögerungen notwendiger medizinischer Behandlungen und der Gefahr der Chronifizierung von Erkrankungen. Die baden-württembergischen Medinetz-Initiativen haben sich zusammen mit Flüchtlingsorganisationen, der Landesärztekammer sowie dem Marburger Bund bereits 2016 an die Landesregierung und den Landtag gewandt und gefordert, durch die Gesundheitskarte eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung von Anfang an zu gewähren – wie bereits in Bremen, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen geschehen.
Auch der AK Migration des KV Karlsruhe fordert daher: Gesundheitskarte für alle Geflüchteten ab dem Tag der Registrierung.
Faktisch ausgeschlossen von der medizinischen Regelversorgung sind illegalisierte Menschen (Menschen ohne Aufenthaltsstatus, Papierlose), würden nicht Initiativen der medizinischen Flüchtlingshilfe wie bspw. die Medi-Büros und die MalteserMigrantenMedizin diese Lücke notdürftig schließen. Die Inanspruchnahme von medizinischer Hilfe ist für Papierlose fast immer mit der Angst vor einer drohenden Abschiebung verbunden. Der anonyme Krankenschein ermöglicht die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung ohne die Gefahr der Weiterleitung von Daten an die Ausländerbehörden. Modellprojekte in Düsseldorf, Göttingen, Hannover und Thüringen wurden teilweise in die Regelversorgung überführt
Der AK Migration des KV Karlsruhe fordert daher: Etablierung des anonymen Krankenscheins
Quellen: http://gesundheit-gefluechtete.info/category/fuer-akteure/
https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen /Studie_VV_Gesundheitskarte_Fluechtlinge_2016.pdf
https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/247683/irregulaere-migration
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