BW hat ein Raucherschutzgesetz mit sehr vielen Ausnahmen. Hier muß die Zielsetzung sein, diese Ausnahmen abzuschaffen. die Schädlichkeit vom Rauchen, ob aktiv oder passiv, ist wissenschaftlich gesichert.
Kapitel: | Gesundheit, Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | LAG Gesundheit (dort beschlossen am: 25.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: modK11-124 |
Eingereicht: | 26.11.2020, 18:24 |
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