: Laut Gesetz muss der Landes-Behindertenbeirat zwar beteiligt werden. Das passt aber gar nicht zu seinem Auftrag – nämlich die Landes-Behindertenbeauftragte zu beraten. Außerdem läuft das in seiner jetzigen Form ins Leere, weil es dort gar nicht leistbar ist.
Kapitel: | Gesundheit, Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | LAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 16.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.11.2020, 22:08 |
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