Das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG) wurde am 17. Februar 2016 vom baden-württembergischen Landtag beschlossen. Gemäß § 33 ChancenG ist die Evaluation drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes durchzuführen. Bereits jetzt wird eine Novellierung von verschiedenen Verbänden gefordert, da das Gesetz unzureichend sei. Konkret wird zum Beispiel gefordert, dass der Geltungsbereich ausgeweitet, ein Organklagerecht aufgenommen und die Unvereinbarkeit des Mandats als Beauftragte für Chancengleichheit und Personalrätin oder Schwerbehindertenvertretung aufgehoben wird.
Kapitel: | Vielfalt und Zusammenhalt gelingen nur gemeinsam |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Mannheim (dort beschlossen am: 24.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 27.11.2020, 12:31 |
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