Nach dem aktuellen Asylgesetz sind Asylbewerber*innen für die Dauer ihres Verfahrens verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Bei geduldeten Personen kann das eine jahrelange "Unterbringung" bedeuten. Das Land und die Kommunen können darauf Einfluss nehmen, wie diese Unterkünfte gestaltet sind. Nichts steht einer gelungener Integration mehr im Weg, als Massenunterkünfte und berufliche Perspektivlosigkeit.
Kapitel: | Vielfalt und Zusammenhalt gelingen nur gemeinsam |
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Antragsteller*in: | Linda Hanselmann (KV Tübingen) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 27.11.2020, 17:01 |
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