Veranstaltung: | LDK in Kehl am 01.07.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | FOR Formalia |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | 42. Landesdelegiertenkonferenz in Kehl |
Beschlossen am: | 01.07.2023 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Verfahren zur Vergabe von Voten für die Liste zur Europawahl 2024 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschlusstext
Der Landesvorstand schlägt der 43. Landesdelegiertenkonferenz in Kehl vor:
Die Landesdelegiertenkonfernz vergibt insgesamt vier Voten für die Liste zur
Europawahl 2024 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die auf der
Bundesdelegiertenkonferenz vom 23.-26. November 2023 in Karlsruhe gewählt wird.
Dabei sollen folgende Voten durch geheime Wahl in dieser Reihenfolge vergeben
werde:
Erstes Votum für den Frauenwahlgang der Europaliste
Erstes Votum für den offenen Wahlgang der Europaliste
Zweites Votum für den Frauenwahlgang der Europaliste
Zweites Votum für den offenen Wahlgang der Europaliste
Alle Bewerber*innen um ein Votum erkennen an, dass die Person, die das erste
Votum für den jeweiligen Wahlgang erlangt hat, sich als erstes im entsprechenden
Wahlgang um einen Platz auf der Liste zur Europawahl bewerben kann.
Alle Träger*innen eines Votums sprechen sich eng zu ihren Bewerbungen für
einzelne Wahlgänge mit dem Landesvorstand – vertreten durch die
Landesvorsitzenden – ab. Der Landesvorstand unterstützt die Träger*innen der
Voten des Landesverbandes im Vorfeld der Listenaufstellung politisch und ideell.