Die Neufassung stärkt den Zusammenhang zwischen frühkindlicher Bildung und gesellschaftlicher Relevanz. Durch die frühere Platzierung des zentralen Leitgedankens im Kapitel zur frühkindlichen Bildung wird die politische Priorität dieses Bereichs geschärft. Mit dem Hochziehen des Teils zum Orientierungsplan wird dieser klarer als verbindliche fachliche Grundlage verankert. Das unterstreicht unseren Anspruch, Qualitätsstandards verlässlich umzusetzen.
Durch die Streichung am Ende wird der Absatz klarer und konzentriert sich vollständig auf den Bildungsauftrag. Und: Eine bloße Absichtserklärung zur Entlastung der Fachkräfte trägt nicht zu mehr Klarheit oder Verbindlichkeit bei, wenn keine konkreten Maßnahmen benannt werden. Zudem ist die Formulierung unzureichend: Dokumentation ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung und kein Störfaktor, der pauschal als Belastung geframt werden sollte.

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