Eine gesetzliche Vorschrift zu sozial gestaffelten KiTa-Beiträgen ist notwendig, weil die bisherige Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände keine verbindliche soziale Staffelung vorsieht und somit den unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten von Familien nicht gerecht wird. Schon heute gibt es Kommunen in Baden-Württemberg mit einer gestaffelten Gebühr, ohne klare gesetzliche Vorgaben entstehen jeoch landesweit große Unterschiede, die Eltern in manchen Kommunen deutlich stärker belasten als in anderen. Eine landesweite, rechtlich abgesicherte soziale Staffelung die in allen Kommunen gilt schafft hingegen Verlässlichkeit, Transparenz und Gerechtigkeit – und stellt sicher, dass Familien unabhängig vom Wohnort angemessen entlastet werden.
Gleichzeitig bietet eine sozial gestaffelte Gebühr einen tragfähigen Kompromiss zwischen dem langfristigen Ziel einer vollständig kostenfreien KiTa und dem Erhalt hoher Qualitätsstandards in Bildung und Betreuung. Sie ermöglicht es, insbesondere Familien mit geringem Einkommen spürbar zu entlasten, während über die Beiträge weiterhin notwendige Mittel für qualifiziertes Personal und gute pädagogische Rahmenbedingungen bereitstehen. Eine gesetzliche Regelung schafft die Grundlage für ein solidarisches, zukunftsfähiges Finanzierungssystem, das sowohl Familien stärkt als auch die Qualität der frühkindlichen Bildung zuverlässig absichert.
| Antrag: | Kapitel 2: Orte der Chancen: Das Aufstiegsversprechen durch Bildung erneuern |
|---|---|
| Antragsteller*in: | GJBW (dort beschlossen am: 19.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 21.11.2025, 08:51 |

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