Die verpflichtende Grundschulempfehlung und das Kompass-4-Verfahren greifen häufig zu kurz, da sie den Bildungsweg eines Kindes auf Basis eines verhältnismäßig kurzen Beobachtungszeitraums festlegen. Eine solche Momentaufnahme kann der individuellen Entwicklung, den persönlichen Interessen und dem tatsächlichen Potenzial eines Kindes nur begrenzt gerecht werden. Ein individueller, langfristiger Ansatz stärkt hingegen die pädagogische Verantwortung der Schulen, ermöglicht eine umfassendere Betrachtung der Fähigkeiten und schafft einen Entscheidungsprozess, der die Vielfalt kindlicher Entwicklungsverläufe ernst nimmt.
Zudem schützt ein stärker auf die individuelle Einschätzung der Familien und auf die Einbindung der Kinder ausgerichtetes Verfahren die freie und selbstbestimmte Bildungsentscheidung. Dadurch wird die Passung zwischen Schüler*in und Schulart verbessert, was langfristig zu stabileren und chancengerechteren Bildungsbiografien führt. Eine solche Reform fördert nicht nur die Zufriedenheit der Familien, sondern stärkt auch ein Bildungssystem, das Flexibilität, Vertrauen und individuelle Förderung in den Mittelpunkt stellt.
| Antrag: | Kapitel 2: Orte der Chancen: Das Aufstiegsversprechen durch Bildung erneuern |
|---|---|
| Antragsteller*in: | GJBW (dort beschlossen am: 19.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 21.11.2025, 09:16 |

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