Schulsozialarbeit ist ein zentraler Baustein für gelingende Bildungs- und Lebenswege, da sie Schüler*innen in ihrer persönlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung begleitet und Schulen im Umgang mit komplexen Herausforderungen unterstützt. Die hohe Wirksamkeit sozialpädagogischer Arbeit ist umfassend belegt – sie verbessert nicht nur das Schulklima, sondern stärkt Prävention, Konfliktlösung und individuelle Förderung. Um diese unverzichtbare Unterstützung dauerhaft zu sichern, braucht es eine klare strukturelle Grundlage. Durch die Definition der Schulsozialarbeit als kommunale Pflichtaufgabe wird ihre Finanzierung verlässlich abgesichert und ihre Bedeutung dauerhaft im Bildungssystem verankert.
Gleichzeitig zeigt die aktuelle finanzielle Lage vieler Kommunen, dass freiwillige Leistungen besonders gefährdet sind. Kürzungen oder der Wegfall sozialpädagogischer Angebote schwächen die Unterstützung für Kinder und Jugendliche gerade dort, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Eine gesetzliche Verpflichtung stellt sicher, dass Schulsozialarbeit flächendeckend erhalten, weiterentwickelt und qualitativ gestärkt wird – unabhängig von kommunalen Haushaltslagen. Damit schaffen wir stabile Rahmenbedingungen, die Schulen entlasten und sicherstellen, dass kein Kind aufgrund regionaler Unterschiede auf diese wichtige Unterstützung verzichten muss.

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