Die allgemeine Weiterbildung als eigenständiger Bereich neben der beruflichen und akademischen Weiterbildung wird im Programmentwurf nicht erwähnt. Die Verkürzung auf die berufliche und berufsbezogene Weiterbildung greift zu kurz und unterschlägt die wichtige Arbeit der Volkshochschulen sowie der kirchlichen Weiterbildungsträger für unsere Gesellschaft.
Die allgemeine Grundförderung durch das Land ist im Bundesvergleich unterdurchschnittlich. Die in der Weiterbildungsvereinbarung 2020-2025 sowie im aktuellen Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung um 28 % wurde in den vergangenen Haushaltsaufstellungen nicht vollständig erfüllt. Ziel bleibt daher die Anhebung der Grundförderung auf das Niveau vergleichbarer Flächenländer. Nur damit bleiben die Teilnahmegebühren niedrig und damit für alle bezahlbar.

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