Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts können bereits heute von Landesseite bezuschusst werden. Die zuständigen Lehrkräfte müssen diese Zuschüsse beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium beantragen, haben dafür jedoch im Vorfeld und im Nachhinein aufwändige Antrags- und Dokumentationspflichten. Die Bereitsellung der Fördermittel erfolgt so immer erst nach der Exkursion, was zu aufwändigen, kleinteiligen Rückzahlungen (an den meisten Schulen noch immer i.d.R. in Bargeld) für ganze Schulstufen führt.
| Antrag: | Kapitel 2: Orte der Chancen: Das Aufstiegsversprechen durch Bildung erneuern |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Benjamin Bauer (KV Karlsruhe) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 23.11.2025, 16:33 |

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