Die Bildungsforschung zeigt, dass die Qualität des Ganztags stark von der multiprofessionellen Zusammenarbeit abhängt. Regelmäßige Abstimmungszeiten zwischen Lehrkräften und pädagogischem Personal verbessern die Lern- und Betreuungsangebote, stärken die frühkindliche Förderung und erhöhen die Chancengerechtigkeit.
Die Novelle des Schulgesetzes schafft bisher nur Flexibilität in Zeitmodellen und Aufsicht, jedoch keine verbindlichen Regelungen für nötige Abstimmungszeiten. Außerdem wird besonders auf die Kooperation mit außerschulischen Partnern als zusätzlicher Baustein gesetzt (Monetarisierung zusätzlicher Lehrerwochenstunden, Kooperationsvereinbarungen, Qualitätsrahmen). Perspektivisch wird jedoch eine vertrauensvolle und koordinierte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen pädagogischen Professionen im Sinne der Kinder und Jugendlichen für einen hochqualitativen Ganztag von Nöten sein.
Durch die gesetzliche Verankerung von Kooperationszeiten kann die Landesregierung die Qualität des Ganztags nachhaltig sichern, die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte reduzieren und eine verlässliche multiprofessionelle Betreuung für alle Kinder gewährleisten.

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Lioba Burck: