Nach der letzten Änderung des Schulgesetzes steht der Ganztag grundsätzlich allen Schüler*innen offen, unabhängig davon, ob sie Schüler*in einer allgemeinbildenden Schule, eines SBBZ sind oder inklusiv beschult werden. In der Realität gibt es insbesondere bei inklusiver Beschulung noch große organisatorische Hürden (z.B. die Organisation von bedarfsgerechten Schülerbeförderungen oder die Bereitstellung zusätzlichen Personals). Diese Hürden wollen wir in Zukunft gemeinsam abbauen.
| Antrag: | Kapitel 2: Orte der Chancen: Das Aufstiegsversprechen durch Bildung erneuern |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 25.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.11.2025, 12:02 |

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