Die Unterstützung der Schulsozialarbeit mit 1/3 wurde vereinbart im „Pakt für Familien mit Kindern“ Punkt 2 (https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Altdaten/202/Anlage_Pakt_fuer_Familien_mit_Kindern.pdf ) aus dem Jahr 2011 Unterschrieben von Winfried Kretschmann)
Leider wurde damals neben dem 1/3 eine feste Summe in die Vereinbarung aufgenommen. Diese Summe wird zwar manchmal erhöht, aber immer nachträglich. Somit wurde der tatsächliche Anteil immer geringer wegen Tarifsteigerungen. Landkreise und Kommunen müssen dies ausgleichen.
Allein schon die Tatsache, das ein Kommune 1/3 selbst bezahlen muss, wird schon für eine Beschränkung der Stellen auf ein sinnvolles Anzahl sorgen.
Beispiel für Kosten
Für 2026 setzt die Gemeinde 81.035 € pro Vollzeitstelle, das Land bleibt seinen Anteil von 16.700 €. Die Differenz von 16.700 € zu den 81.035€ sind 64.335€ Bei einer gleichmäßigen Übernahme von Landkreis und Kommune sind dies rund 32.000 € für beide.
Anders ausgedrückt: Das Land bezahlt nur noch 1/5 .

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