Das Land beteiligt sich an der Finanzierung von dem Betrieb von Kindergärten, Schulen und dem dazugehörigen Umfeld wie Horten. Problematisch ist dabei den Betrieb oft mit einem festen Betrag bezuschussen. Oft wird dieser Betrag pro Anzahl Gruppen, Anzahl Kinder oder ähnlichem gezahlt.
Beispiel:Die Vorschrift für die Horte ist aus dem Jahr 2023. Seite 2 Abschnitt 6: „ Der Zuschuss je Gruppe beträgt pro Schuljahr 17.622 €.“
Diese Vorschrift ist auch noch für das Schuljahr 2025/2026 gültig. Wenn man für 2024, 2025 und 2026 eine Lohnsteigerung von jeweils 4% annimmt, dann müsste der Zuschuss je Gruppe jetzt bei 19.736 € betragen. Somit muss der Träger (Kommune, soziale Einrichtung) diese Steigerung von über 2.000 € irgendwie kompensieren (erhöhter Zuschuss, Schließung, Reduzierung des Angebotes, weniger qualifiziertes Personal“ ).
Links:
aktuelle Vorschriften:
Seite vom Ministerium BW für Kultus, Jugend und Sport
https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/schulartuebergreifend/schuelerbetreuung
Horte
Aktuelle Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an die Träger der Horte an der Schule und der herkömmlichen Horte (VwV Betreuungsangebote Horte) (PDF, barrierefrei)
https://km.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-km/intern/PDF/Dateien/Schulart%C3%BCbergreifend/Sch%C3%BClerbetreuung/SJ_2025-2026/231113_bf_ge%C3%A4nd_VwV_Betreuungsangebote_Horte.pdf
schulische Nachmittagsbetreuung
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über
Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an die Träger von
-
Betreuungsangeboten an Grundschulen einschließlich Grundstufen der sonderpädagogischen
Bildungs- und Beratungszentren im Rahmen der Verlässlichen Grundschule -
Angeboten der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen

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