Die bestehenden Wildschutz- und Wildruhegebiete entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Viele der Gebiete wurden bereits in den 1980er ausgewiesen und dann nicht mehr an neue Herausforderungen angepasst. Seit Inkrafttreten des JWMG (Jagd- und Wildtiermanagementgesetz) bietet das Land zwar den Rahmen diese Gebiete weiterzuentwickeln, jedoch gibt es bisher keine Neuausweisung oder Novellierung eines Wildruhegebiets: Eine Neuausrichtung der Wildruhegebiete ist dringend notwendig, um die Lebensraumnutzung von Wildtieren und die menschlichen Nutzungsinteressen besser in Einklang zu bringen.
Das JWMG bietet mit der Möglichkeit, Wildruhegebiete per Allgemeinverfügung (§ 42 JWMG) auszuweisen, ein rechtlich bindendes Instrument. Damit können aktuelle Erkenntnisse der Wildtierforschung und bestehende Nutzungsinteressen berücksichtigt werden.
| Antrag: | Kapitel 3: Zuhause mit Zukunft: Unsere Lebensgrundlagen schützen |
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| Antragsteller*in: | Nils Aaron Arnold (KV Breisgau-Hochschwarzwald) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 08.11.2025, 11:10 |

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