Entsprechend §31 JWMG ist rechtlich aktuell nur ein jährlich zu erbringender Schießnachweis für die Teilnahme an Bewegungsjagden vorgeschrieben. Dieser Schießnachweis sagt jedoch noch nichts aus über die Treffsicherheit die existenziell für ein tierschutzkonformes Wildtiermanagement ist. Erfreulicherweise haben in den letzten Jahren viele Jäger*innenvereinigungen reagiert und händigen im Grunde nur noch Treffsicherheitsnachweise, wie die Landeskeilernadel oder die Landesflintennadel, nach erbrachter Leistung, aus. Weiter fordern immer mehr Ausrichter von Bewegungsjagden einen Treffsichereitsnachweis, um an einer Jagd teilnehmen zu dürfen. Die von vielen Jäger*innen gelebte Praxis, im Sinne des Tierschutzes und eines modernen Wildtiermanagements, wollen wir zum Standard machen.
| Antrag: | Kapitel 3: Zuhause mit Zukunft: Unsere Lebensgrundlagen schützen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Nils Aaron Arnold (KV Breisgau-Hochschwarzwald) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 08.11.2025, 22:33 |

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Bettina Reif:
Silke Eisfeld: