§31 JWMG ermöglicht aktuell noch weibliches Rotwild und Rotwilkälber bis 22 Uhr zur erlegen, eine Regel die einem modernen Wildtiermanagement widerspricht. Rotwild ist eine störungsempfindliche Wildtierart, die wie alles andere wiederkäuende Schalenwild, nicht nachts sondern nur im Zeitraum (bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bzw. ab eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang) bejagd werden sollte. Die alte Regelung ist einer Zeit geschuldet in der gerade weibliches Rotwild als Schädling im Wald gesehen wurde. Diese Zeiten sind zum Glück vorbei. Mit dem richtigen Management, ohne Nachtgjagd, die beim Rotwild teilweise zu noch mehr Schäden führt, ist Rotwild auch im Wirtschaftswald kein Schädling sondern ein wichtiger Teil der Biodiversität.
| Antrag: | Kapitel 3: Zuhause mit Zukunft: Unsere Lebensgrundlagen schützen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Nils Aaron Arnold (KV Breisgau-Hochschwarzwald) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
| Angelegt: | 09.11.2025, 09:28 |

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Silke Eisfeld: